Landrat / Parlament
Motion von Franz Hilber: Kampfhunde "an die Leine"
Geschäfte des Landrates || Hinweise und Erklärungen
Autor: Franz Hilber, SP (Abt, Aebi, Aeschlimann, Bloch, Brassel, Bucher, Fuchs, Jäggi, Joset, Krähenbühl B., Laube, Meschberger, Nussbaumer, Plattner, Portmann, Rudin Ch., Rudin K., Schmied, Stöcklin und Ziegler (20))
Eingereicht: 22. Juni 2000
Nr.: 2000-142
Antrag
Ich fordere den Regierungsrat auf, im Sinne des Schutzes seiner Einwohnerinnen und Einwohner auf dem kantonsgebiet ein generelles Verbot für sogenannte Kampfhunde zu erlassen oder deren Haltung durch Prüfung der Fähigkeiten des Hundehalters zu erschweren. Des weiteren soll dem §2 des "Gesetzes über das Halten von Hunden" vermehrt Rechnung getragen werden. Dieser besagt, dass "...Hunde müssen so gehalten werden, dass sie die Öffentlichkeit nicht gefährden oder belästigen. Es sind daher alle Hunde, welche die Öffentlichkeit gefährden oder belästigen könnten an der Leine zu führen, bzw. falls nötig mit Maulkorb zu versehen. Dies gilt für den gesamten öffentlichen Raum sowie für Privatgelände, welches nicht entsprechend gesichert ist.
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