Unfallverhütung |
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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
Geltungsbereich
Die Vorschriften über die Arbeitssicherheit gelten für alle Betriebe, die nach dem Gesetz obligatorisch versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.
Davon ausgenommen sind:
- | Privathaushalte |
- | Fahrbetriebe der Eisenbahnen |
- | Fahrbetriebe der Seilbahnen |
- | Fahrbetriebe der Automobilbetriebe |
- | Fahrbetriebe der Schifffahrtsbetriebe |
- | Luftfahrbetriebe (Landung und Abflug) |
- | Kernanlagen hinsichtlich der nuklearen Sicherheit |
Weitere Informationen finden Sie auf der SUVA-Homepage