Unfallverhütung


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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

 

Geltungsbereich


Die Vorschriften über die Arbeitssicherheit gelten für alle Betriebe, die nach dem Gesetz obligatorisch versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.


Davon ausgenommen sind:


Privathaushalte

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Fahrbetriebe der Eisenbahnen

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Fahrbetriebe der Seilbahnen

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Fahrbetriebe der Automobilbetriebe

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Fahrbetriebe der Schifffahrtsbetriebe

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Luftfahrbetriebe (Landung und Abflug)

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Kernanlagen hinsichtlich der nuklearen Sicherheit

Weitere Informationen finden Sie auf der SUVA-Homepage


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