Adressänderung innerhalb der Gemeinde Schweizer/innen: Die neue Anschrift muss den Einwohnerkontrollen (persönlich oder schriftlich) mitgeteilt werden. Meldepflichtige Angehörige des Militärs bzw. des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein dem Sektionschef bzw. Zivilschutzverantwortlichen für die Adressänderung abgeben. Ausländer/in: Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse einzureichen.
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