Umsetzung in den Gemeinden

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Damit die Ziele des Luftreinhalteplans in unserer Region erreicht werden, ist es unumgänglich, dass auch die Gemeinden die Belange der Luftreinhaltung in ihre Zielsetzungen und Handlungsweisen einbeziehen. Zu den lufthygienisch relevanten Aufgaben der Gemeinden gehören Massnahmen bei öffentlichen Gebäuden, Massnahmen im Rahmen der Ortsplanung, sowie Verkehrs- und Parkierungskonzepte.


Der Strassenverkehr ist insgesamt der bedeutendste Verursacher der Schadstoffemissionen. Ihm kommt deshalb im Massnahmenplan die grösste Bedeutung zu. Massnahmen beim Strassenverkehr wirken sich auf alle Schadstoffbereiche wie auch auf die Treibhausgase aus. Die Gemeinden verfügen in diesem Bereich über eine Vielzahl von Möglichkeiten um z.B. das Verkehrsaufkommen in ihrem Einflussgebiet zu vermindern. Dies ist einerseits die Verlagerung von privaten auf öffentliche Verkehrsmittel oder die Förderung des Langsamverkehrs mittels gut ausgebauter Fuss- und Velowege.


Im neuen Luftreinhaltplan beider Basel 2010 werden Wege gezeigt, wie die Ziele der Luftreinhaltung erreicht werden können. Dabei sind zwei Kategorien von Massnahmen zu unterscheiden:


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Massnahmen, die im Rahmen von rechtlich verbindlichen Verfahren (z.B. Baubewilligungen, Plangenehmigungen, Ortsplanung etc.) unabhängig von der Grösse der Gemeinde umgesetzt werden können,

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sowie Massnahmen, die eigene Aktivitäten bedingen.

 

Die für die Gemeinden und Städte wichtigsten Massnahmen im Luftreinhaltplan beider Basel 2010 sind:


V 1-1: Koordination von Raumplanung und Luftreinhaltung bei publikumsintensiven Einrichtungen
Im Sinne der erwünschten räumlichen Entwicklung gilt es, die baulichen und wirtschaftlichen Aktivitäten in den dafür besonders geeigneten Gebieten zu fördern. Ziel ist "die richtige Nutzung am richtigen Ort": Durch eine verkehrssparende Standortplanung und durch eine optimale Erschliessung von publikumsintensiven Einrichtungen oder neuen Bauzonen. ist raumplanerisch eine Siedlung der kurzen Wege anzustreben, in der die verschiedenen Standorte des täglichen Lebens nahe beieinander liegen.


V 1-3: Parkraumbewirtschaftung
Einführung einer generellen Parkplatzbewirtschaftung und die Installation von Parkleitsystemen. Der Kanton unterstützt die Bestrebungen der Gemeinden bei der Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung.


V 1-5: Emissionsminderung bei Nutzfahrzeugen
Die Schadstoffemissionen von kommunalen Nutzfahrzeugen sollen durch technische Massnahmen gesenkt werden z.B. durch den Kauf emissionsarmer Fahrzeuge (z.B. Erdgas) oder der Nachrüstung von Dieselrussfiltern auf bestehenden Dieselfahrzeugen.


V4: Verbesserung der Fahrplanstabilität von Bus und Tramlinien
Bauliche und verkehrstechnische Massnahmen, damit in den Verkehrsspitzen am Morgen und am Abend (insgesamt ca. 2 x 2 Stunden) der Fahrplan besser eingehalten werden kann. Mögliche Massnahmen:
- Bus-/Tramspuren bei Knoten und Knotenzufahrten
- optimierte Ampelsteuerungen
- verbesserten Tram- / Bahnübergänge
- Beseitigung von Umwegfahrten
- Geschwindigkeitserhöhung
- Aufhebung von Parkplätzen


E 2-1: Energiesparendes und ökologisches Bauen /MINERGIE®-P- oder vergleichbare Standards für öffentliche Bauten
Die Verbesserung der Energienutzung im Gebäudebereich ist eine zentrale Aufgabe an der Schnittstelle Luftreinhaltung, Klimaschutz und Materialien (Ressourcenverbrauch). Bei Gebäuden im kantonalen und kommunalen Einflussbereich ist eine konsequente Anwendung neuster Standards gefordert. Die Wahrnehmung der Vorbildfunktion von Kanton und Gemeinden, ist wegen des hohen Beachtungsgrades von öffentlichen Bauten zur Kommunikation und Vermarktung des energiesparenden Bauens und des dazugehörigen Labels besonders wichtig.
Am 1. Dezember 2008 wurden die Standards zur Klimaneutralen Verwaltung im Kanton Basel-Stadt, welche entsprechende Vorgaben vorschreibt, durch den Regierungsrat bewilligt und in Kraft gesetzt.
In der Strategie für die Energiepolitik des Kantons Basel-Landschaft hat der Regierungsrat, festgehalten, dass bei den kantonalen Bauten beim Wärmeschutz weitergehende Massnahmen als die heutigen anzustreben sind: Minergie P-Standard für Neubauten und Minergie-Standard für in Sanierung stehende Gebäude.


LW1: Vermeidung der offenen Verbrennung von Schlagabraum und Grünmaterial in der Wald- und Landwirtschaft zum Zwecke der Entsorgung
In Zusammenarbeit mit dem Baselbieter Obstverband (BOV) hat das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain (LZE) ein Pilotprojekt gestartet: Ziel des Projektes ist es, den losen Baumschnitt (Astmaterial), welcher vor allem bei der Pflege von Hochstammbäumen im Winterhalbjahr anfällt, zu Holzschnitzeln zu verarbeiten und einer regionalen Holzfeuerungsanlage zur energetischen Verwertung zuzuführen. Der Versuch wurde im Winter 2009/2010 bereits in 13 Gemeinden wiederholt. Dabei konnten rund 1'500 m3 Schnitzel als wertvoller und CO2 neutraler Brennstoff gewonnen werden. Dies entspricht rund 120'000 Litern Heizöl.
Aufgrund der sehr erfolgreichen Umsetzung ist nun geplant, weitere Gemeinden für das Projekt zu gewinnen, so dass künftig das Verbrennen von Baumschnitt im Freien im ganzen Kanton nur noch in begründeten Fällen praktiziert wird.


Detaillierte Informationen zu den oben aufgeführten Massnahmen sind in den Massnahmenblättern im Anhang 2 (Detaillierter Umsetzungstand der Massnahmen LRP 2004 und 2007) und im Anhang 3 (Neue Massnahmenblätter) des Luftreinhalteplan beider Basel 2010 zu finden.
Es liegt auf der Hand, dass nicht jede Gemeinde jede Massnahme in der gleichen Art oder im gleichen Umfang umsetzen kann. Der mögliche Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität richtet sich nach der jeweiligen Situation, der Lage, Grösse und Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Das Lufthygieneamt beider Basel bietet Ihnen gerne Unterstützung bei der Planung und Durchführung von lokalen Massnahmen.