Diegten: Todesfall

Was tun bei einem Todesfall


Wer ist zur Meldung von Todesfällen berechtigt bzw. verpflichtet?
Erfolgte der Tod in einem Spital oder Pflegeheim, ist die Spital- bzw. Heimleitung zur Anzeige des Todes verpflichtet. Ansonsten sind zur Anzeige des Todes verpflichtet:
Der Ehegatte, die Kinder und deren Ehegatten, sodann der Reihe nach die der verstorbenen Person nächst verwandte Orts anwesende Person, der Vorsteher des Haushalts, in dem der Tod erfolgte oder jede Person die beim Tod zugegen war. Die Anzeigepflichtigen können Dritte schriftlich zur Erstattung der Anzeige ermächtigen, also insbesondere Bestattungsunternehmen.



 

Wo können Todesfälle gemeldet werden?

Todesfälle sind innert 2 Tagen zu melden.


Wenn Sie zur Anzeige des Todesfalls berechtigt sind (siehe oben), müssen Sie den Todesfall persönlich dem Zivilstandsamt (des Zivilstandskreises des Todesortes) anzeigen. Wenn die verstorbene Person in Diegten wohnhaft war und in Diegten gestorben ist, können Sie den Tod auch auf der Gemeindeverwaltung melden.



 

Welche Unterlagen müssen bei der Anzeige des Todes vorgelegt werden?

Für jeden Todesfall ist von der anzeigepflichtigen Person (siehe ganz oben) eine ärztliche Todesbescheinigung (Arztzeugnis) über die Feststellung des Todes beizubringen. Ohne ein solches Dokument darf die Anzeige des Todes nicht entgegengenommen werden.


Ausserdem ist - sofern vorhanden - das Familienbüchlein der verstorbenen Person vorzulegen.



 

Grabart

Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Diegten stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:


- Normalgärber
- Urnengräber
- Urnennischen
- Urnengemeinschaftsgrab
- Kindergräber



 

Gebühren / Kosten

Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Diegten ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet.



 

Die unentgeltliche Bestattung umfasst:

-

die Aufbahrung der verstorbenen Person im Friedhofgebäude

-

die Beisetzung der verstorbenen Person

-

die Bereitstellung eines Erd- oder Urnengrabes oder einer Nische in der Urnenwand

-

ein hölzernes Grabkreuz mit dem Namen der verstorbenen Person

-

die amtlichen Bekanntmachungen

-

alle Verrichtungen des Bestattungsbeamten und des Totengräbers

 


 

Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Diegten folgende Kosten entstehen:

- Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof)
- Kremationskosten gemäss Gebührenverordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement
- Sarg / Leichengewand
- Steinplatte für die Urnennische
- Inschrift Urnennischenplatten
- Grabmalkosten (Grabstein)
- Grabunterhaltskosten


Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.



 

Bestattungsinstitut

Bestattungsunternehmen Berhard Sutter
Rheinfelderstrasse 28
4450 Sissach
Tel. 061 971 46 43 oder 079 302 57 58
bestattungen-sutter.ch


Bestattungsinstitut Gerster Inh. E. Straumann
Sägeweg 10
4436 Oberdorf
Tel. 061 961 91 07 oder 079 302 51 36


Dill-Gerster H.P.
Grittweg 9
4435 Niederdorf
Tel. 061 963 16 16 oder 079 277 23 41



 

Weitere Informationen:

Informationen des Kantons BL
Was tun, wenn jemand stirbt? (Detailinformation)



 

Weitere Adressen:

Zivilstandsamt Waldenburg

AHV Ausgleichskasse Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Tel. 061 / 425 25 25



 

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