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Todesfälle können bei der Gemeindeverwaltung Tenniken angezeigt werden, wenn der Sterbeort Tenniken ist und die verstorbene Person in Tenniken Wohnsitz hatte. In den anderen Fällen ist das Zivilstandsamt Sissach zu veständigen. Sofern der Tod in einem Spital, Alters- oder Pflegeheim eingetreten ist, sind die Anweisungen dieser Institutionen zu beachten. Bestattungen > Weitere Infos zu Todesfälle |