Rümlingen: Todesfall

Todesfälle sind bei der Gemeindeverwaltung zu melden, sofern der Sterbeort Rümlingen ist und die verstorbene Person in Rümlingen Wohnsitz hatte.


Andernfalls ist das Zivilstandsamt Sissach zu verständigen. Sofern der Tod in einem Spital, Alters- und Pflegeheim eingetreten ist, sind die Anweisungen dieser Institution zu beachten.


Bestattungen: Die Bestattungen werden in der Regel auf dem Friedhof Rümlingen vorgenommen und werden von der Gemeindeverwaltung nach Rücksprache mit dem Pfarramt organisiert.


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