Was tun, wenn jemand stirbt?

Für die Gemeinde Bubendorf gelten zusätzlich zu den in den allgemeinen Detailinformationen zu Bestattung, Abdankung, Sarg usw. aufgeführten Angaben folgende Regelungen:


Grabart

Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bubendorf stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:

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Reihengräber oder Urnengräber (20 Jahre)

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Wand-Urnennischen (15 Jahre). Die Beschriftung der Urnennischenplatten geht zu Lasten der Hinterbliebenen

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Urnengemeinschaftsgrab. Beschriftung auf Wunsch möglich (15 Jahre)

 

 

Gebühren / Kosten

Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Bubendorf ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltich bestattet.

 

Die unentgeltliche Bestattung umfasst:

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die Kremationsgebühr

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die Aufbahrung der verstorbenen Person in der Leichenhalle

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die Beisetzung der verstorbenen Person

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die Ueberlassung eines Erd- oder Urnengrabes

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die Benützung der Kirche für die Abdankungsfeier (für konfessionslose Personen gegen Gebühr)

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das Ausheben und Wiedereinführen des Grabes

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ein hölzernes Grabkreuz mit dem Namen der verstorbenen Person

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die ordentlichen Verrichtungen der mit der Bestattung beauftragten Person

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die amtlichen Bekanntmachungen

 

Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Bubendorf folgende Kosten entstehen:

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Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof)

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Sarg / Leichengewand

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Schliessplatte für die Urnennische

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Inschrift Urnennischenplatten

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Grabmalkosten (Grabstein)

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Grabunterhaltskosten

 

Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.



Abmeldung


Von Amtes wegen informiert werden:

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Zivilstandsamt der Heimatgemeinde

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Zivilstandsamt der Wohngemeinde

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Konsularische Vertretung bei Ausländer/innen

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Sektionschef bei Wehrpflichtigen

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Vormundschaftsbehörde, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt

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AHV-Auszahlungsstelle

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Erbschaftsamt (bei der Anmeldung des Todesfalls müssen Sie genaue Angaben über Namen und Adressen der gesetzlichen Erben bereit halten).

 

Wer durch die Hinterbliebenen zu informieren ist:

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Pensionskasse - kann telefonisch abgemeldet werden

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Krankenkasse - je nach Kasse telefonisch oder schriftlich mit einer Kopie des Familienbüchleins oder einem Todesschein

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IV-Rente oder Ergänzungsleistungen - können telefonisch abgemeldet werden.

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Versicherungen - Bei einfachen Versicherungen kann die Kündigung per Einschreibebrief erfolgen. Bei Unfall- und Lebensversicherungen braucht es zusätzlich einen Original-Todesschein, welchen das Zivilstandsamt des Todesortes ausstellt. Bei Unfalltod ist die Versicherung umgehend telefonisch zu benachrichtigen.

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Arbeitgeber - Klären Sie mit dem Arbeitgeber Lohnfortzahlungen, SUVA-Leistungen oder Pensionskassen-Ansprüche ab.

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Militär/Zivilschutz - Das Dienstbüchlein ist dem Sektionschef zuzustellen.

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Bank und Post - Unter Beilage einer Kopie des Todesscheines sind die Banken und das Postcheckamt vom Ableben des Kontoinhabers zu informieren.

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Wohnungsvermieter/in

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Vereine / Institutionen

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Abonnemente von Zeitungen und Zeitschriften

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Um eine Witwen- und/oder Waisenrente zu erhalten, verlangen Sie das entsprechende Antragsformular bei der AHV-Ausgleichskasse.

 

Adressen


Öffentliche Verwaltung
Gemeindeverwaltung Bubendorf


Arbeitsamt AHV / IV / EO / EL-Zweigstelle
Hintergasse 20, 4416 Bubendorf
Telefon 061 / 935 90 80


Gemeinde: Werkhof
Hauptstrasse 60, 4416 Bubendorf
Telefon 061 / 931 23 22 / 079 205 01 45


Zivilstandsamt Kreis Liestal
Zivilstandsamt Kreis Waldenburg
Bezirksschreiberei / Erbschaftsamt Liestal


AHV Ausgleichskasse Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109, 4102 Binningen
Tel. 061 / 425 25 25



Bestattungsinstitute


Bürgin + Thoma
Kasernenstrasse 30, 4410 Liestal
Tel. 061 / 921 08 90


Wahl Heinz
Lärchenstrasse 1, 4416 Bubendorf
Tel. 061 / 931 19 05


Zehntner Hermann
Unterbiel 33, 4418 Reigoldswil
Tel. 061/ 941 20 10



Kirchen


Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Pfarrer Daniel Meichtry
Hauptstrasse 62
4416 Bubendorf
Tel. 061 931 17 46


Pfarrerin Yvonne Meichtry
Hauptstrasse 62
4416 Bubendorf
Tel. 061 931 22 56


Pfarrer Stefan Keilwerth
Hauptstrasse 62
4416 Bubendorf
Tel. 061 931 31 02


Pfarrer Josef Handschin
Hauptstrasse 62
4416 Bubendorf
Tel. 061 921 48 22


Römisch-katholische Kirchgemeinde
Römisch-katholisches Pfarramt
Rheinstrasse 20b, 4410 Liestal
Tel. 061 / 927 93 50


Bestattungs- und Friedhofreglement [PDF]



 

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