Für die Gemeinde Maisprach gelten zusätzlich zu den in den allgemeinen Detailinformationen zu Bestattung, Abdankung, Sarg usw. aufgeführten Angaben folgende Regelungen:
Grabart
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Maisprach stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:
- Reihengräber (20 Jahre)
- Kindergräber bis 12 Jahre (20 Jahre)
- Urnengräber (20 Jahre)
Gebühren / Kosten
Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Maisprach ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet.
Die unentgeltliche Bestattung umfasst:
- | den Transport des/der Verstorbenen vom Trauerhaus auf den Friedhof |
- | die Aufbahrung im Aufbahrungsraum |
- | die Kosten der Kremation ohne Transport |
- | die Überlassung eines Erd- oder Urnengrabes |
- | die Benützung der Kriche für die Abdankungsfeier |
- | das Ausheben und Wiedereinfüllen des Grabes |
- | ein einfaches Grabkreuz mit dem Namen des/der Verstorbenen |
- | die ordentliche Verrichtung der mit der Bestattung beauftragten Beamten und des Hilfspersonals der Gemeinde |
- | die amtlichen Bekanntmachungen |
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Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Maisprach folgende Kosten entstehen:
- Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof)
- Sarg / Leichengewand
- Grabmalkosten
- GrabunterhaltskostenDie Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.
Adressen
Öffentliche Verwaltung
Gemeindeverwaltung Maisprach
Zeiningerstrasse 1
Tel. 061 841 14 46
Fax 061 841 12 81
gemeindeverwaltung@maisprach.bl.ch
Zivilstandsamt Kreis Sissach
Bezirksschreiberei / Erbschaftsamt Sissach
AHV Ausgleichskasse Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109, 4102 Binningen
Tel. 061 / 425 25 25
Bestattungsinstitute
Karl Graf AG
Lindenweg 6, 4464 Maisprach
Tel. 061 841 12 75
Kirchen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Pfarrer Lorenz Lattner
Zuzgerstrasse 10, 4463 Buus
Tel. 061 841 12 46
Römisch-katholische Kirchgemeinde
Römisch-Katholische Kirchgemeinde
Brühlgasse 7, 4460 Gelterkinden
Tel. 061 981 45 85
Bestattungs- und Friedhofreglement [PDF]
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