Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2002 | |
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Nr. 1444
6 2001/132
Motion von Gerold Lusser vom 10. Mai 2001: Konzept über die Abwicklung und Entwicklung des Flugverkehrs in der Regio TriRhena
Ernst Thöni gibt bekannt, der Motionär wolle seine Motion wie folgt ergänzen:
Antrag: Die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons Basel-Landschaft werden beauftragt, folgende Forderung in der Oberrheinkonferenz und im Oberrheinrat einzubringen: (...)
Regierungsrat Adrian Ballmer begründet die Ablehnung der Motion durch die Regierung wie folgt:
In der Stossrichtung kann sich der Regierungsrat mit Gerold Lussers Anliegen einverstanden erklären. Der Regierungsrat setzt sich für eine optimale Verkehrsinfrastruktur in unserer Region ein, welche die Wohn- und Lebensqualität möglichst minimal beeinträchtigt. Vom Inhalt her stellt der vorliegende Vorstoss übrigens keine Motion, sondern ein klassisches Postulat dar.
Die in der Motion geäusserten Anliegen gehören entweder zu den Daueraufgaben der Regierung, sind bereits erfüllt oder sind aufgrund des marginalen Handlungsspielraums auf kantonaler Ebene nicht realisierbar. Adrian Ballmer würde sich nicht dagegen wehren, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.
Der Flughafen ist laut Staatsvertrag ein öffentlich-rechtliches Unternehmen, welches von einem 16-köpfigen Verwaltungsrat geführt wird. 8 Mitglieder des Verwaltungsrats stammen aus Frankreich, die restlichen 8 aus der Schweiz. Von diesen stammen wiederum 2 aus Basel-Stadt, 2 aus der Wirtschaft (von Basel-Stadt nominiert), 2 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt und 2 Vertreter aus dem Kanton Basel-Landschaft. Der Flughafen untersteht, soweit nicht anders geregelt, französischem Recht. Der Regierungsrat Basel-Landschaft setzt sich nach Möglichkeit für die Anliegen des Motionärs ein.
Zu den einzelnen Forderungen im Antrag der Motion äussert sich Adrian Ballmer folgendermassen:
Zu Forderung 1: Der Regierungsrat zeigt sich mit dieser Forderung einverstanden. Basel-Landschaft investiert in die Infrastruktur des Flughafens und geht davon aus, dass diese unserer Region und damit den regionalen Bedürfnissen dienen soll. Allerdings ergibt sich dabei die Schwierigkeit, die Bedürfnisse einer Region zu definieren.
Der Verkehr eines Flughafens setzt sich aus zwei Elementen zusammen, dem Ziel-Quellverkehr einerseits und dem Umsteigeverkehr andererseits. Um eine Flugverbindung betreiben zu können, muss sie einen gewissen Auslastungsgrad erreichen, welcher in Basel mit dem Ziel-Quellverkehr allein nicht gewährleistet werden kann. Es ist also ein vernetztes Umsteigesystem (Hub-and-Spoke-System) nötig, um die Auslastung der Fluglinien zu erhöhen. Es liege im volkswirtschaftlichen Interesse der Region, als Wirtschaftsstandort eine möglichst grosse Zahl an attraktiven Verbindungen zu anderen wesentlichen Wirtschaftsstandorten zu besitzen.
Für die Regio TriRhena wird ein ausreichender Umsteigeverkehr unter anderem durch "Euro-Cross" der Crossair erreicht. Dadurch steht eine genügende Zahl von attraktiven Verbindung für Geschäftsleute zu Metropolen und anderen wichtigen Destinationen in Europa zur Verfügung. Die Wichtigkeit der einzelnen Destinationen bestimmt der Markt, der Kanton hat darauf keinen Einfluss. Sogar der Flughafen kann den einzelnen Fluggesellschaften gewisse von ihnen gewünschte Fluglinien nicht verbieten. Selbstverständlich trete der Regierungsrat für eine Entwicklung des Flughafens im Rahmen der Bedürfnisse der Region ein.
Zu Forderung 2: Es gehöre zu den Daueraufgaben des Kantons, sich für die Wohn- und Lebensqualität in den flughafennahen Gemeinden einzusetzen. Dabei entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Interessen der Gesamtregion als Wirtschaftsstandort und den Interessen der Bevölkerung in Flughafennähe.
Zu Forderung 3: Die Resultate der letzten Risikoanalyse wurden im Sommer 2001 vorgestellt. Eine Risikoanalyse wird nicht jedes Jahr neu erstellt, sondern in Abständen von einigen Jahren. Die letzte Risikoanalyse blickt auf die nächsten zehn Jahre voraus.
Zu Forderung 4: Die Regierung setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Entwicklung und Interessen der Region im Frachtbereich ein, wobei es zu beachten gilt, dass in der Region erhebliche Frachtbedürfnisse bestehen. Zudem werde vom Flughafen her auch das französische Einzugsgebiet beliefert.
Zu Forderung 5: Im Rahmen des Interreg-Projekts "Raumordnerischer Orientierungsrahmen für das Mandatsgebiet der Oberrhein-Konferenz" seien zur Zeit zwei Arbeiten im Gang, ein grenzüberschreitendes raumordnerisches Leitbild für die Entwicklung des Oberrhein-Raumes sowie Schwerpunktthemen und Pilotprojekte im Bereich folgender drei Themenfelder:
- Stärkung der oberrheinischen Metropolen in einem leistungsfähigen Euro-Korridor
- Von der Sub-Urbanisierung zur Entwicklung verkehrsarmer, attraktiver grenzüberschreitender Stadtregionen
- Bausteine für einen regionalen Landschaftspark
Die Koordination und Abstimmung der unterschiedlichen Verkehrsträger sei dabei zwar ein wichtiges Thema, eine Gesamtverkehrskonzeption sei allerdings nicht vorgesehen, da der diesbezügliche Handlungsspielraum von der Arbeitsgruppe Verkehr der Oberrheinkonferenz als gering beurteilt wurde.
Die Regierung ist grundsätzlich der Meinung, dass sich genügend Gremien mit der Verkehrsplanung befassen, unter anderem der Verwaltungsrat des Flughafens. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat wie bereits erwähnt, die vorliegende Motion nicht zu überweisen, da viele Punkte bereits erfüllt seien oder nur ein marginaler Handlungsspielraum besteht.
Gerold Lusser spricht in dieser Angelegenheit nicht als CVP-Landrat, sondern als gewählter Volksvertreter einer Region. Die vorliegende Motion sei mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Gremien aus Allschwil und Schönenbuch erarbeitet worden. Es gehe darum, ein weiteres Mal auf die mit dem Flughafen verbundene Grundproblematik aufmerksam zu machen. Die Betroffenen möchten ihre Anliegen in der Oberrheinkonferenz und im Oberrheinrat als überregionale Gremien vertreten wissen, da auch französische und deutsche Bürgerinnen und Bürger vom Flughafen betroffen seien.
Anhand verschiedener Folien macht Gerold Lusser auf die mit dem Flughafen zusammenhängenden Lärmemissionen aufmerksam, welche seiner Meinung nach zu wenig ernst genommen werden. Während des vergangenen Jahres wurden in Binningen, Allschwil und Schönenbuch von Fachverbänden anerkannte Messungen durchgeführt, welche klar aufzeigen, dass die vom Bund festgelegten Lärmgrenzwerte täglich durch Überflüge jeweils einige Male zum Teil massiv überschritten werden. Selbst während der Nachtflugphase werden die Grenzwerte häufig überschritten.
Trotz den bekannten negativen Auswirkungen von Lärm- und Schadstoffemissionen auf alle Menschen, vor allem aber auf Kinder, haben die Betroffenen den Eindruck, das Problem werde in Liestal nicht genügend wahrgenommen.
Gerold Lusser stellt klar fest, der Landrat und auch die Bevölkerung stehe zum EuroAirport, jedoch sollen gewisse Rahmenbedingungen spürbar sein. Um seinem Anliegen mehr Gewicht und Verbindlichkeit zu verleihen, hat er daher eine Motion und nicht ein Postulat eingereicht. Die 500'000 Betroffenen in der ganzen Region wollen zwar mit dem Flughafen leben, jedoch müsse die Problematik in den internationalen Gremien konkreter angegangen werden.
Gerold Lusser bittet den Landrat, sich mit den Betroffenen solidarisch zu zeigen und seine Motion an den Regierungsrat zu überweisen.
Ernst Thöni unterbricht die Debatte an dieser Stelle. Sie wird am Nachmittag fortgesetzt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung der Beratung am Nachmittag
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