Protokoll der Landratssitzung vom 12. Dezember 2001 | |
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Nr. 1374
6 2001/202
Berichte des Regierungsrates vom 4. September 2001 und der Finanzkommission vom 4. Dezember 2001: Budget 2002
7 2001/202-1 bis 2001/202-10
Berichte des Regierungsrates vom 19. November 2001 und der Finanzkommission vom 4. Dezember 2001: 10 Budgetanträge
Roland Plattner beantragt namens der Finanzkommission, den Voranschlag 2002 gemäss den Anträgen in Beilage A zum Kommissionsbericht zu genehmigen und den Regierungsrat zu beauftragen, die expliziten Hinweise im Bericht gemäss Ziffer 5.2 zu beachten.
Das Budget ist als prospektive Momentaufnahme ein wichtiges Planungsinstrument. Um dieses zukunftsgerichtete Planungsinstrument richtig anwenden zu können, muss man es jeweils in Relation zu Vergangenheit und Gegenwart stellen.
Ein Blick auf den Mehrjahresvergleich von Rechnung, Budget und Finanzplan zeigt, dass mit Budget und Rechnung 2001 eine mehrjährige Phase positiver Rechnungsabschlüsse durchbrochen worden ist. Die Erwartungsrechnung zum Budget 2001 geht von einem Defizit in der Laufenden Rechnung in der Grössenordnung von CHF 50 Mio aus.
An diesen ungewollten und auch wenig erfreulichen Trendbruch knüpft das Budget 2002 an. In bereinigter Fassung genehmigen wir mit dem Budget 2002 in der vorliegenden Form die Aussicht auf ein Defizit von CHF 46.4 Mio in der Staatsrechnung 2002.
Die Nettoinvestitionen in der verstetigten Grössenordnung von ca. CHF 150 Mio (148.9 Mio) sowie die veranschlagten Abschreibungen (128.6 Mio) führen zusammen mit dem negativen Saldo in der Laufenden Rechnung zu einem Selbstfinanzierungsgrad von gerade 55.2%. Mit dieser wichtigen Kennziffer fahren wir in erheblichem Mass an der vom Landrat genehmigten Regierungsplanung zur laufenden Legislaturperiode vorbei. Diese sieht bekanntlich einen Selbstfinanzierungsgrad von 100% vor.
Die Finanzkommission hat dieses Ergebnis schon bei der Behandlung der Budgetrichtlinien in einer ersten Reaktion in Anbetracht der signifikanten Planabweichung als unbefriedigend taxiert. Allerdings muss man bei der korrekten Beurteilung des Budgets einen Schritt von der Wandtafel zurücktreten und vor einer kurzsichtigen Fehlreaktion die übergeordneten Relationen herstellen und beachten.
Die Genehmigung des Budgets kann nicht zuletzt auch mit Blick auf eine Analyse verschiedener neben dem Selbstfinanzierungsgrad für eine umfassende Beurteilung des Finanzhaushalts tauglichen Kennzahlen verantwortet werden.
Der Selbstfinanzierungsanteil bewegt sich trotz leichtem Abwärtstrend nach wie vor in einem Bereich, der die beabsichtigten Investitionen auf dem über die letzten Jahre verstetigten Niveau zulässt.
Der Kapitaldienstanteil liegt nach wie vor solide im tragbaren Bereich.
Der Zinsbelastungsanteil bricht einen leichten Abwärtstrend und weist absolut betrachtet auf einen gesunden Finanzhaushalt hin.
Einzig der Neuverschuldungsgrad ist nach dem erwarteten Resultat für 2001 als stetige Fortsetzung eines unerfreulichen Trends zu qualifizieren, der einen signifikanten Schuldenzuwachs zur Folge haben wird. Diese negative Trendwende darf nicht ohne Gegenreaktion hingenommen werden, sie darf aber auch nicht zu voreiligen und unüberlegten Über- und Fehlreaktionen verleiten.
Nach wie vor können wir uns an folgenden positiven Merkmalen unseres Finanzhaushaltes orientieren:
- Handlungsfreiheit: intakt
- Investitionsvolumen: stabil
- Schuldzinsen: im Griff
- Finanzlage: im interkantonalen Vergleich gut
- Kürzliches Rating-Ergebnis: AAA
Wir können - und müssen aber auch, das sei hier unmissverständlich betont - aus einer Position der Stärke die mittelfristig erforderlichen Korrekturen einleiten. Wir müssen und dürfen aber dabei nicht mit rigorosen Massnahmen über unseren Finanzhaushalt herfallen. Vielmehr ist entlang der strategischen Erfolgspositionen unseres Kantons und des gesamtem Wirtschaftsraums Nordwestschweiz eine an der Kriterien der Nachhaltigkeit orientierte Politik zu finanzieren.
Mit ihrem befürwortenden Antrag zum vorliegenden bzw. unter Einschluss
- eines Budgetantrags,
- der Lohnanpassung,
- der Korrekturen im Zusammenhang mit der Richtprämienerhöhung bei der Krankenkassenprämienverbilligung nach KVG und im Bereich Gerichte
modifizierten Budget verbindet die Finanzkommission zweierlei:
Erstens den Dank an alle an einem korrekten Budgetprozess 2002 in den einzelnen Direktionen beteiligten Mitarbeitenden.
Zweitens die Erwartung, dass die zuständigen Personen im Rechnungsjahr 2002 mit grosser Budgetdisziplin alles daran setzen und dafür besorgt sind, das veranschlagte Defizit zu unterbieten.
Urs Wüthrich führt aus, dass die SP Fraktion die Rückweisung des Budgets ernsthaft diskutiert habe.
Im Unterschied zu den Grünen komme für die SP eine Rückweisung jedoch nur dann in Frage, wenn sie in der Lage sei, eine konkret ausformulierte Alternative zu unterbreiten. Aus diesem Grunde trete die SP konsequenterweise auf das Budget ein und stimme dem Voranschlag zu. Dies geschehe allerdings mit Vorbehalt, der sich nach der Information des Finanzdirektors noch verstärkt habe.
Die Begründung hat sich seit der letztjährigen Rechnungsdebatte nicht verändert. Wann, wenn nicht bei der aktuell positiven Wirtschaftslage müsste der Kanton in der Lage sein eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren und Schulden abzubauen.
Der Kanton Basel-Landschaft war bis anhin erfolgreich mit seinem pragmatisch haushälterischen Umgang mit den Kantonsfinanzen.
Die aktuelle Situation und die Perspektiven wecken jedoch bei der SP Fraktion die Befürchtung, dass vor allem in den Bereichen Bildung und Gesundheit massive Einschnitte Richtung Radikalkur erfolgen könnten.
Deutlichen Widerspruch meldet die SP dort an, wo neue Aufgaben strenger und kritischer beurteilt werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Damit wäre das Risiko gross, dass der Kanton keine Fortschritte mehr erzielen und die qualitative Entwicklung verpassen würde.
Die SP Fraktion dankt in Zusammenhang mit dem Budget den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons für ihr Engagement. Leider habe man es gerade verpasst, das Dankeschön mit der Erhöhung des Teuerungsausgleichs noch etwas aufzupolieren.
Der oft gehörte Ratschlag, der Staat müsse sich verhalten wie ein Privathaushalt bedürfe noch zweier Ergänzungen. Man kann nicht mehr und nicht luxuriösere Dinge einkaufen, als man tatsächlich bereit ist zu bezahlen. Zweitens gelte es vor der Befriedigung neuer Wünsche zu hinterfragen, ob eventuell neue Einkommensquellen erschlossen werden könnten.
Eine lediglich auf der Aufwandseite basierende Haushalt-sanierung könne auch beim Staatshaushalt nicht erfolgreich sein und werde daher von der SP Fraktion abgelehnt.
Daniela Schneeberger bemerkt einleitend, dass die Zeit der guten Rechnungsabschlüsse zumindest vorderhand vorbei zu sein scheint. Diese negative Entwicklung setzt sich auch im Budget 2002 fort. Bereits die regierungsrätliche Vorlage schliesst mit einem Defizit von - 29 MCHF ab.
Inzwischen ist klar, dass dieses ernüchternde Resultat durch Zusatzaufwendungen noch um 16,6 MCHF verschlechtert wird und somit das Budget 2002 mit einem Defizit von satten 46,4 MCHF abschliessen wird.
Der Mehraufwand der Gerichte von 0,7 MCHF - hier gehe sie mit dem vom Kommissionspräsidenten als reibungslos bezeichneten Ablauf nicht einig - basierend auf einer fehlerhaften Eingabe aufgrund eines Missverständnisses im Budgetprozess sei ärgerlich und nur schwer verständlich. Diese unbefriedigende Situation ist schleunigst zu klären.
Die FDP Fraktion setzt ihre Hoffnungen in die Justizreform und insbesondere in die neu geschaffene Funktion des Justizverwalters.
Aufgrund des angepassten Budgets 2002 wird gerade mal ein Selbstfinanzierungsgrad von 55,2 % erreicht. Im Jahre 2000 waren es immerhin noch 92%. Mit anderen Worten, beinahe die Hälfte der vorgesehenen Nettoinvestitionen sind nicht mehr über den Finanzhaushalt zu finanziren.
Dass der Regierungsrat die Investitionen trotzdem auf dem aktuellen Niveau von 150 MCHF belässt, unterstützt die FDP Fraktion. Gerade in einer konjunkturell schwierigeren Phase führt dies zu einer willkommenen Ankurbelung der Wirtschaft.
Sowohl mit Blick auf das Budget als auch auf den Finanzplan stellt die FDP fest, dass die Ausgabendynamik anhält. Dies gilt sowohl für den Personal- als auch für den Sachaufwand.
Aber auch die Transferleistungen nehmen laufend zu. Der kontinuierlich fortschreitende Aufwandwachstum bereitet der Fraktion Sorge. Es sei nun wirklich unumgänglich, das die Ausgaben konsequent hinterfragt und die Leistungsaufträge auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.
In diesem Zusammenhang erscheint es wichtig, dass in den kostenintensiven Bereichen Gesundheit, Bildung und Bau die Standards periodisch einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
Das Wirtschaftswachstum habe sich deutliche verlangsamt, man müsse sich auf eine Konjunkturabschwächung einstellen. Damit werde die Lage des Kantonshaushalt in den nächsten Jahren recht angespannt sein.
Aufgrund dieser negativen Rahmenbedingungen müsse von Mindereinnahmen bei den Steuern ausgegangen werden. Wie erwähnt, werde der kantonale Haushalt letztlich nur über die Ausgaben nachhaltig zu steuern sein. Deshalb wende sich die FDP entschieden gegen sämtliche unnötigen Begehrlichkeiten, aber vor allem gegen die Absicht, die Einnahmenseite mit höheren Steuern und zusätzlichen Abgaben aufzupolieren.
An der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 habe das Volk seine Meinung dazu deutlich deponiert.
Trotz dunkler Wolken am Horizont stimmt die FDP Fraktion - weniger dem eigenen Trieb als der Not gehorchend - dem Budget zu.
Die Finanzkommission hat sich - im Rahmen eines Workshops intensiv mit dem Budget auseinandergesetzt. Sie kam dabei zum Schluss, dass ein kurzfristiges Eingreifen nicht möglich ist.
Der Rückweisungsantrag der Grünen lehne die FDP ab.
Ernst Thöni weist darauf hin, dass nebst dem Rückweisungsantrag der Grünen Fraktion noch ein zweiter der Schweizer Demokraten vorliegt.
Urs Baumann fragt sich, nach dem Studium von Budget und Finanzplan, ob der Kanton das soeben erhaltene AAA wieder verlieren wolle.
Die Rechnung 2000 habe sich noch ausgeglichen präsentiert, obwohl gegen 100 MCHF an Rückstellungen und Sonderfinanzierungen darin enthalten waren.
Betrachtet man das Budget 2002 liegt es inzwischen bei rund -66 MCHF, d.h. gegenüber dem Jahr 2000 resultiert eine Verschlechterung von ca. 160 MCHF.
Nachdem wie gestern der Presse zu entnehmen war, der Bund plant, das sich die Kantone an der Finanzierung der Privat- und Halbprivatversicherten zu beteiligen haben, gehe er davon aus, dass sich das Budget 2003 zusätzlich verschlechtere.
Gehe man von den im Raum stehenden Kosten von 16 MCHF aus, erreiche man ein Minus von 62 MCHF, was einem Selbstfinanzierungsgrad von gerade noch 40% gleich komme.
Er bittet Regierungsrat Adrian Ballmer um nähere Angaben zu diesem Thema.
Dass die Steuererträge stagnieren beweisen die Zahlen des Jahres 2001, die bereits unter dem Budget liegen.
Zu generieren seien die Steuerausfälle weder bei den natürlichen und noch weniger bei den juristischen Personen.
Betrachtet man die Ursachen, so fällt auf, dass der Personalaufwand gegenüber dem Jahre 2000 um 60 MCHF oder 8% höher ausfällt. Hätte man den vorgängigen Antrag der SP gutgeheissen, wären die Personalkosten gegenüber der Rechnung 2000 exakt um 10% angestiegen. Und dies zu einem Zeitpunkt, in dem viele Firmen in der Privatwirtschaft ums Ueberleben kämpfen.
Der Budgetierungsprozess hat in diesem Jahr im Rahmen der Finanzkommission mehr Zeit beansprucht als auch schon. Bei den Gerichten habe man festgestellt, dass die Zahlen falsch eingegeben wurden, sodass ein Vergleich nicht möglich war. Dieser Fehler zeigt aber auch auf, dass etwas mit dem Controlling nicht stimmt. Es sei wichtig, dass in jeder Direktion jemand dafür verantwortlich zeichne, die Budgets auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Eine zweite und abschliessende Kontrolle erfolge durch die Finanzkontrolle.
Um der Misere entgegen zu wirken benötigt man ein transparentes Kostenmanagement und eine klare Führung, aber auch die Leistungsaufträge gilt es richtig einzusetzen.
Ausserdem müssen alle Bereich - auch die Gerichte und die Landeskanzlei - mit Leistungsaufträgen ausgestattet sein.
Es gelte die Leistungsaufträge zu hinterfragen, wobei man auch dem Mut haben müsse, Leistungen welche nicht mehr benötigt werden, abzubauen.
Abschliessend bemerkt Urs Baumann, dass es am Landrat liege, bei den zu behandelnden Vorlagen auch die Finanzen im Auge zu behalten, denn so wie das Neue Jahr beginne, dürfe es nicht enden.
Trotz der unerfreulichen Zahlen ist für die CVP das Eintreten unbestritten.
Helen Wegmüller stellt fest, dass das Budget 2002 schlechter als angenommen ausfällt.
Die laufende Rechnung enthält nun nicht wie angenommen einen Fehlbetrag von 30 MCHF sondern nähert sich der 50 MCHF-Grenze. Trotzdem spricht sich die SVP für Eintreten aus.
Auch die öffentliche Hand kann auf Dauer nicht mehr ausgeben als sie einnimmt. Zu vermeiden sind deshalb die Defizite, die sich aus einer grundlegenden Ueberlastung des Haushaltes ergeben. Die öffentliche Hand kann wohl während einer wirtschaftlichen Rezession vorübergehend rote Zahlen in Kauf nehmen, wenn der Aufschwung jedoch wieder einsetzt, die Arbeitslosigkeit abnimmt und die Steuergelder wieder reichlich fliessen, muss der Staat Ueberschüsse erwirtschaften um damit den nächsten Abschwung aufzufangen.
Bei den Steuereinnahmen ist die Schmergrenze erreicht. Sie werden künftig kaum um mehrere Millionen höher ausfallen, insbesondere, da auch in der Schweiz mit einem Konjunkturabschwung zu rechnen ist.
Landrat, Regierung und Verwaltung müssen sich entschieden anstrengen, um die Kosten künftig wieder in den Griff zu bekommen.
Um den aktuellen Trend zu stoppen, ist der Hebel auf der Ausgabenseite anzusetzen, wobei die Kürzungen nicht linear vorgenommen werden sollten, sondern gezielt aufgrund politischer Prioritäten zu setzen sind.
Zu vermeiden sei, dass Investitionen in Bildung, Forschung und dem öffentlichen Verkehr stärker gekürzt werden als bei anderen Aufgaben.
Eine weitere Option könnte die Schuldenbremse bilden, wie sie die Kantone St. Gallen und Fribourg bereits anwenden.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass die Rechnung trotz allem nicht allzu schlecht ausfällt, bleibt noch bestehen.
Heinz Mattmüller erinnert sich, dass als das Budget 2002 erstmals vorgestellt wurde, die Lage noch relativ zuversichtlich war. Dies erklärt auch die damalige Geschlossenheit der Finanzkommission.
Inzwischen sind jedoch dunkle Wolken aufgezogen, der Voranschlag 2002 macht den Schweizer Demokraten keineswegs Freude, und die Prognosen für die Zukunft erweisen sich als sehr düster.
Die Schweizer Demokraten können sich mit dem Budget nicht einverstanden erklären und beantragen Rückweisung, mit dem Auftrag weitere Einsparungen in Höhe von 30 MCHF vorzunehmen.
Alfred Zimmermann hat aus sämtlichen Voten die Sorge um die Finanzlage des Kantons heraus gespürt. Es seien sich alle einig, was die schlechten Aussichten für die kommenden Jahre angehe. Dazu komme, dass die Erwartungsrechnung nicht wie ursprünglich angegeben 5 MCHF sondern 50 MCHF ausweise.
Das Regierungsprogramm definiert als Ziel der Regierung, eine mindestens ausgeglichene laufende Rechnung zu präsentieren und die Nettoinvestitionen zu 100% aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Der Antrag der Fraktion der Grünen beinhaltet nichts anderes, als was sich die Regierung selber zum Ziel gesetzt hat.
Tatsache ist jedoch, dass das aktuelle Budgetdefizit 46 MCHF beträgt und der Selbstfinanzierungsgrad anstatt bei 100 bei 55% liegt.
Obwohl klar sei, dass es einschneidender Massnahmen bedurft hätte, hätte die Regierung alles daran setzten müssen, um das sich selber gesteckte Ziel zu erreichen.
Die von den Grünen skizzierten Massnahmen wurden - von Urs Wüthrich -, vielleicht zu Recht, als unseriös bezeichnet. Sie zeigen aber Möglichkeiten auf, wie weitere 50 MCHF eingespart werden könnten.
Was er nicht verstehe, sei der von Jahr zu Jahr anwachsende Sachaufwand . Offenbar werde noch immer anstatt nur Notwendiges auch Wünschbare realisiert.
Als beispielhaft für diese Behauptung führt der Landrat das Geschäft anlässlich der letzten Landratssitzung an, bei dem es darum ging, Fr. 400'000.-- für die Renovation der Direktionssekretariate zu bewilligen und zwar nicht, weil diese es nötig hatten, sondern zwecks einheitlicher Gestaltung der Sekretariate.
Er sei überzeugt, dass das Budget noch verschiedene weitere solcher Posten enthalte.
Zur Steuererhöhung, die offensichtlich kein Thema darstellt, befindet Alfred Zimmermann, dass ihm jemand ein Land auf der Welt nennen soll, welches eine niedrigere Steuerbelastung aufweist als die Schweiz.
Keinesfalls, und dies sage er heute zum letzten Mal, hätte man die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen dürfen.
Aus den genannten Gründen ist die Fraktion der Grünen für Rückweisung des Budgets.
Regierungsrat Adrian Ballmer bedankt sich einleitend beim Präsidenten der Finanzkommission für seinen ausgezeichneten Bericht.
Er führt aus, dass sich das Budget 2002 zwar für Baselbieter Verhältnisse nicht zufriedenstellend , jedoch realistisch präsentiert.
Mit dem AAA Rating verfügt der Kanton über eine gute Ausgangslage, andererseits ist die markante Verschlechterung der Rechnung 2001 nicht zu übersehen.
Die Erwartungsrechnung 2001 weist zur Zeit ein Defizit von 50 MCHF auf, budgetiert waren 9,3 MCHF. Die massive Verschlechterung ist auf Gründe zurückzuführen, welche nicht kurzfristig beeinflussbar sind. Der überwiegende Teil der Investitionen ist gesetzlich gebunden.
Der Umstand, dass die Budgetierung durch die Umstellung auf die einjährige Gegenwartsbesteuerung mit mehr Unsicherheiten behaftet ist als in den vergangenen Jahren, hat sich nun weit stärker bewahrheitet als abzusehen war.
Die Einkommenssteuer der natürlichen Personen hat sich um 48 MCHF Franken reduziert, die Krankheitskosten haben um 24 MCHF zugenommen, beim ausserordentlichen Liegenschaftsunterhalt ist ein Minus von 19 MCHF zu verzeichnen, der doppelte Kinderabzug führt zu einem Minus von 23 MCHF.
Die Ertragssteuer der juristischen Personen hat sich um 12 MCHF erhöht, die Grundstückgewinnsteuer weist ein Minus von 5 MCHF auf, die Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen schlägt zur allgemeinen Verblüffung mit einem Plus von 8 MCHF zu Buche, der Anteil an direkten Bundessteuern mit + 5 MCHF, Spitäler und KPD netto mit - 5 MCHF.
Das Budget 2002 sieht zur Zeit einen Saldo der laufenden Rechnung von - 46,4 MCHF vor. Die Kombination von Aufwand, Erhöhungs- und Ertragseinbusse lässt sich im Kurzfristbereich nicht kompensieren. Dies demonstriert augenfällig die Labilität des Haushaltgleichgewichts.
Sorge bereitet der Regierung vor allem die Entwicklung des Finanzplanes, wobei dieser in der Regel noch keine Massnahmen enthält. Sein Zweck ist es aufzuzeigen, was geschieht, wenn keine solchen ergriffen würden.
Der Negativtrend müsse zwingend korrigiert werden, wobei eine kurzfristige Korrektur nicht möglich sei. Deshalb sei auch eine Rückweisung des Budgets - bei der nicht gleichzeitig eine Lösung angeboten werde - nicht seriös.
Die Regierung beabsichtige ihre nachhaltige Finanzpolitik fortzusetzen. Dazu müsse vor allem die mittelfristige Entwicklung beeinflusst werden, was sowohl eine Aufgabe der Regierung als auch des Landrates und des Volks sei.
Vergessen werden dürfe dabei nicht, dass Finanzpolitik nicht gleich Finanzpolitik sei. Denn entschieden werde die Finanzpolitik in der Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- und Verkehrspolitik.
Die Regierung geht davon aus, dass die Budgetrichtlinien 2003 mit -30 MCHF bereits als sehr ambitiös gelten dürfen.
Ab 2004 will der Regierungsrat in der laufenden Rechnung wieder eine schwarze Null schreiben.
Sowohl die Aufwand- als auch die Ertragsseite werden in diesem Zusammenhang einer intensiven Ueberprüfung unterzogen, wobei auf der Ertragsseite zum Steuersubstrat Sorge getragen und neues Steuersubstrat hinzugewonnen werden soll.
Neue Aufgaben, und hier erklärt der Finanzdirektor Uebereinstimmung mit Urs Wüthrich, dürften nicht strenger bewertet werden als die bisherigen.
Zum viel gescholtenen Sachaufwand bemerkt Regierungsrat Adrian Ballmer, dass der Sachaufwand für das Budget 2002 247,5 MCHF ausmacht. Die beiden grössten Beträge finden sich bei den Spitalkosten mit 98 MCHF und der BUD mit 71,4 MCHF, für Unterhalt von Gebäuden und Anlagen.
Abschliessend kommt der Finanzdirektor auf den Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 30.11.2001 zu sprechen. Das Versicherungsgericht hat sich dazu entschieden, dass die Kantone sich an der Finanzierung der stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich- subventionierten Spitälern zu beteiligen haben.
Es handelt sich dabei um einen Gerichtsentscheid, der das labile Gleichgewicht zwischen Versicherungen und Kantonen aus dem Gleichgewicht bringt, wobei zur Zeit die Interpretation des Urteils noch offen ist.
Ernst Thöni verweist auf die beiden vorliegenden Rückweisungsanträge und lässt über eine allfällige Rückweisung des Budgets abstimmen.
://: Eintreten ist unbestritten.
Fortsetzung >>>
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