Übersicht Landratssitzungen

Traktandenliste dieser Sitzung

Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2004

 

Nr. 909

20 2004/244
Postulat der FDP-Fraktion vom 23. September 2004: Bildungspolitik gehört in den Landrat!

21 2004/243
Postulat der SVP-Fraktion vom 23. September 2004: Bildungspolitik gehört in den Landrat!

Landratspräsidentin Daniela Schneeberger stellt fest, in der vorangegangenen Debatte habe jeder Sprecher fast eine Viertelstunde lang gesprochen, und bittet ihre Kolleg(inn)en, sich nun etwas kürzer zu halten.

Regierungsrat Urs Wüthrich erläutert, warum sich die Regierung gegen eine Überweisung der Postulate ausspricht: Wenn man bei einem Segelschiff, das gerade ausläuft, von Anfang an dauernd Kurswechsel unternimmt, kommt es nie auf Kurs.
Die heutige (und die letzte) Parlamentssitzung haben eindrücklich bestätigt, dass Bildungspolitik im Landrat durchaus ein Thema ist - zum Glück. Mit dem neuen Bildungsgesetz, das seit dem 1. August 2003 in Kraft ist, hat der Landrat nicht nur das Angebot und die Spielregeln für die Schulen festgelegt, sondern auch geklärt, wer welche Rolle hat. Wenn nun diese Spielregeln bereits wieder geändert werden sollen, bedeutet dies, einen Zickzackkurs zu fahren. Eine solche Hüst-und-Hott-Politik kann aber nicht die Absicht des Parlaments sein.
Es trifft nicht zu, dass der Landrat nur zu den Anstellungsregelungen der Lehrpersonen und zu Schulhausfragen etwas zu sagen hat und alle anderen Entwicklungen nur staunend oder kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen kann. Denn der Landrat verfügt über die Budgethoheit, ihm wird die Standortbestimmung 2007/08 vorgelegt werden, er entscheidet über die Struktur des Bildungsangebots, über die Klassengrössen, über allfällige Generalisierungen von Schulversuchen. Es wäre ein absolutes Unikum in der Schweiz, wenn der Landrat zuständig würde zum Beispiel für die Genehmigung von Lehrplänen oder von Stundentafeln.
In der Vergangenheit war es immer klar, dass wichtige Lehrplanänderungen - so etwa die Einführung des Französischunterrichts an der Primarschule oder des Informatikunterrichts - nicht einfach am Parlament vorbei vorgenommen, sondern dass solche Richtungsentscheide ganz klar dem Landrat unterbreitet worden sind - daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern: Solch gewichtige Änderungen werden im Parlament mit speziellen Vorlagen zur Diskussion gestellt werden. Der Einbezug des Parlaments ist also gewährleistet und braucht nicht neu gefordert zu werden.
Der Regierungsrat wird die wesentlichen Neuerungen und Änderungen mit Kostenfolge im Qualitätsbericht zum Thema Bildung, speziell auch die geltende Bestimmung über die Steuerung des Bildungswesens, dem Parlament unterbreiten; dazu gehören auch die Erfahrungen der teilautonom geleiteten Schulen. Dann besteht die Gelegenheit, neu zu entscheiden, ob es Korrekturen braucht bei den Zuständigkeitsregelungen. Diese Diskussion ist aber erst dann zu führen, wenn dieser Bericht vorliegt.
Die knappen Ressourcen der BKSD sind jetzt erst einmal auf die qualifizierte Umsetzung des Bildungsgesetzes zu konzentrieren statt auf eine Kompetenzdebatte ohne gesicherte Erfahrungswerte.

Bildung ist unser einziger Rohstoff, macht Christine Mangold klar. Unsere Kinder haben ein Recht auf Bildung. Dies wird immer wieder überall gesagt und geschrieben. Darum ist das Volk zu Recht der Meinung, dass zu grundsätzlichen Anliegen im Bildungswesen das Parlament etwas zu sagen haben soll.
Der FDP ist es klar, dass der Landrat sich nicht in operative Aufgaben einmischen soll. Aber im Moment hat die Fraktion das Gefühl, dass wirklich grundsätzlich alles am Parlament vorbei läuft. Der Landrat hat eigentlich fast nur noch zu den Finanzen - im Rahmen des Budgets - etwas zu sagen, aber kaum mehr etwas zum Inhaltlichen.
Das neue Bildungsgesetz ist etwas mehr als ein Jahr in Kraft, einiges läuft gut, anderes weniger. Aber das Parlament hat keinen Einfluss. Die Postulate wollen erreichen, dass die Bildungspolitik im Landrat wieder ein Thema sein kann. Die Postulate bitten die Regierung zu prüfen und zu berichten, wo und wie das Parlament bei bildungspolitischen Entscheiden einbezogen werden kann.
Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass die Änderungen im Beurteilungssystem, die vorher diskutiert worden sind, beispielsweise ein Thema gewesen wären, in das der Landrat hätte einbezogen werden müssen.

Der ehemalige EKK-Präsident Fritz Graf hat dem damaligen Mitglied des Erziehungsrates Karl Willimann einmal gesagt, der Erziehungsrat bestimme die Bildungspolitik in den wesentlichen Teilen, der Landrat habe dazu nichts zu sagen und dürfe lediglich die Finanzen absegnen. In der Tat sieht das auch der heutige EKK-Präsident so.
§ 85 des Bildungsgesetzes besagt, dass der Bildungsrat über die Stufenlehrpläne, die Stundentafeln und die obligatorischen Lehrmittel in abschliessender Kompetenz beschliesst und die Durchführung von Schulversuchen beantragt. Damit hat der Bildungsrat entscheidenden Einfluss auf Umfang und Inhalt der Bildung. Faktisch bedeutet das, dass Entscheide über wichtige Bildungsmassnahmen der Politik und somit der demokratischen Legitimation entzogen werden. Jüngste Beispiele sind Klagen aus den Lehrbetreiben, dass die Schüler wichtige Pfeiler der Grundausbildung wie Sprachen, Rechnen, Lesen und Schreiben nur ungenügend beherrschen.
Vorstösse von grünen Lehrern aus dem Landrat zur Vernachlässigung von Mathematik und Sprachen zugunsten aktueller Trendfächer wie Sozialkompetenz oder Mensch und Umwelt liegen noch nicht lange zurück. Konsequenterweise müsste der Autor solcher Vorstösse dem Postulat der SVP nun zustimmen.
Über die Abschaffung des Semesterzeugnisses wurde bereits gesprochen; dieser Entscheid bewegt alle. Er ist in Verkenntnis der Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern gefällt worden. Denn diese haben das Bedürfnis, sich untereinander zu messen. Wenn jemand in Mathe einen Dreieinhalber hat und in Französisch einen Fünfer, so weiss man, wo man sich noch verbessern muss. Schüler entsprechen nämlich nicht der Tendenz einer gewissen pädagogischen Strömung hin zur Nivellierung. Unter Schülern besteht kein Bedürfnis nach Gleichmacherei.
Tatsache ist, dass im Bildungswesen von dominanten Interessengruppen am Bildungsleintuch gezerrt wird. In diesem Zusammenhang ist die Zusammensetzung des Bildungsrats aufschlussreich. Politisch ist er wohl eine demokratische Interessenvertretung, in der Pädagogen zwar vertreten sein, aber nicht über die Mehrheit verfügen sollen. In Tat und Wahrheit ist aber der Vorsteher der BKSD auch der Vorsteher des Bildungsrates, dazu kommen drei Vertreter der Kantonalkonferenz der Lehrer, zwei Vertreter der Arbeitgeber und dann noch Parteivertreter. Die Parteien haben die Tendenz, auch wieder Lehrer zu delegieren oder zumindest mit der Lehrerschaft vernetzte Vertreter wie Frauen von Lehrern. Dies führt zu einer Dominanz der Lehrerschaft. Es ist eigentlich ein Fehler gewesen, dass der Landrat im Rahmen des neuen Bildungsgesetzes diesen Missstand nicht korrigiert hat, obwohl die Probleme dieser Dominanz durch die Pädagogen, also die Linken, im Bildungsrat bekannt war.
Zu Urs Wüthrichs Vergleich ist zu sagen, dass sich der Kurs eines Segelschiffs nach den herrschenden Windverhältnissen richtet. Das weiss Karl Willimann als Segelbootbesitzer.
[Einwand von Regierungsrat Urs Wüthrich: Nur die Segelstellung richtet sich nach dem Wind, nicht aber der Kurs.]
In zentralen bildungspolitischen Weichenstellungen darf die Politik nicht ausgeschaltet werden. Es ist nicht so, dass die Einzelheiten der Stufenlehrpläne im Landrat diskutiert werden müssen, sondern nur die wichtigen Punkte. Das Bildungswesen darf nicht mehr der Mehrheit der Lehrerschaft überlassen, sondern Entscheide müssen demokratisch gefällt werden. Wenn dem entgegengehalten wird, der Landrat verfüge nicht über die nötige pädagogische Fachkompetenz, dann muss man entgegnen, dass etwa 10 % der Landratsmitglieder Lehrerinnen oder Lehrer sind. Wenn es um ihre Interessen geht, wissen sie das knallhart zu vertreten, wie sich in der letzten Sitzung gezeigt hat. Sie brauchen also keine Angst zu haben.
Die SVP-Fraktion bittet im Interesse der Schülerinnen und Schüler und eines besseren, demokratisch geprägten Schulsystems um Zustimmung zu ihrem Postulat.

Christoph Rudin übernimmt die, wie er ironisch sagt, dankbare Aufgabe, zu den beiden Postulaten zu sprechen, obwohl ringsherum schon alle ihre Sachen packen. Eigentlich könnte man gleich auch noch zu den beiden folgenden Motionen reden, die im Kern den gleichen Inhalt haben. Es handelt sich um die wundersame Vervierfachung einer Idee, welche Christine Mangold schon mehrfach geäussert hat und heute im Prinzip zum vierten Mal zur Überprüfung vorlegt, nämlich nach der Kommissionsdiskussion und der Plenumsdebatte zum Bildungsgesetz und der Volksabstimmung (der berühmte, vielzitierte und immer zu respektierende Volkswille hat also auch schon gesprochen und die vorliegende Lösung gewollt) noch ein weiteres Mal, heute im Landrat. Das ist völlig in Ordnung; aber die SP-Fraktion ist, obwohl sie sonst gerne einen Hartnäckigkeitsbonus zuzubilligen bereit ist, weiterhin dagegen.
Auch die Gründe sollen, wiewohl schon mehrfach erwähnt, noch einmal angeführt werden: Seit der Kantonsgründung besteht der Erziehungsrat. Er beschliesst Lehrpläne, Stundentafeln, Lehrmittel und Schulversuche. Mit seiner Rolle trägt er dazu bei, dass diese Fragen nicht Gegenstand politischer Auseinandersetzungen werden. Nach der vorherigen Debatte über das Beurteilungssystem kann man froh sein, dass dem so ist. Dass im Bildungsrat Fachleute sitzen, hat selbst Karl Willimann eingestanden. Er misstraut ihnen allerdings, weil sie einerseits über Fachkompetenz verfügen, andererseits aber auch von der Sache selbst betroffen sind.
Karl Willimann hat leitend ein sehr gutes geographisches Informations-System (GIS) entwickelt, und er war bestimmt froh, dabei von Geometern unterstützt worden zu sein und nicht von Landräten. Das GIS wurde nicht im Landratsplenum entwickelt, sondern Karl Willimann wollte Fachleute in seinem Gremium.
[Zwischenbemerkung von Regierungsrat Urs Wüthrich: Sonst wäre der Kanton jetzt doppelt so gross!]
Was der Kantonsgeometer bei diesem Projekt für sich in Anspruch genommen haben, braucht es eben auch im Bildungswesen. Die im Rahmen des neuen Bildungsgesetzes beschlossene Zusammenlegung des alten Erziehungsrates mit dem Berufsbildungsrat zum neuen Bildungsrat macht Sinn. Der Berufsbildungsrat ist übrigens eidgenössisch-rechtlich geregelt; daran liesse sich wohl nicht so einfach herumschrauben.
Die heutige Regelung ist ein erhaltenswerter Kompromiss: Der Landrat ist die gesetzgebende Kraft und soll sich auch auf diese Aufgabe konzentieren. Die Verfassung gibt vor, dass alles Wichtige in ein Gesetz gehört - dafür hat das Parlament zu sorgen.
Der Regierungsrat ist die vollziehende Instanz und kann zu diesem Zweck auch regierungsrätliche Fachkommissionen einsetzen, wie der Bildungsrat eine ist.
Wenn das Parlament nun anfinge, bei allen Missständen gleich ein Gremium in Frage zu stellen - zum Beispiel weil beim Tunnelbau nicht alles funktioniert - und alles gleich selber zu machen - also Berge zu untersuchen oder Strassenbeläge auszusuchen -, artete es wohl bald aus. Wenn die Polizei einmal nicht rechtzeitig vor Ort ist, müsste dann bestimmt die Landratspräsidentin selber das Polizeikommando übernehmen.
[Heiterkeit]
Es muss klar und deutlich unterschieden werden zwischen Gesetzgebung und Vollzug. Nach der Diskussion über das Beurteilungssystem zu schliessen, müsste der Landrat, bis er eine Stundentafel zusammen hat, zwei Monate lang vollamtlich tagen. Wer damit einverstanden ist, stimmt den Postulaten zu und hat dann auch die Kapazitäten, so lange im Landratssaal zu sitzen. Allen anderen macht die SP-Fraktion eine Ablehnung der beiden Postulate (und der Motionen 2004/239 und 2004/241) beliebt.

Agathe Schuler stösst sich am allerersten Satz der beiden Postulate:
«Die Qualität der Bildung ist von grösster Wichtigkeit für die Zukunft unserer Wirtschaft und Gesellschaft!»
Die CVP-Landrätin hätte es, wenn schon, umgekehrt formuliert und die Gesellschaft der Wirtschaft vorangestellt.
Das Postulat verlangt, dass der Landrat künftig auch Stufenlehrpläne und Stundentafeln vom Kindergarten bis zum Landrat beschliessen soll, und geht damit zu weit. Denn diese Entscheide sind ganz fragile Gefüge, vergleichbar mit einem Mobile. Niemand glaubt wohl, dass mit Lektionenstreichen und -setzen Bildungspolitik betrieben werden kann. Vielmehr würde durch solche Einzelentscheide das Gesamtgefüge unseres Schulwesens schwerwiegend tangiert, und Konsequenzen würden provoziert, welche die Landratsmitglieder wohl nicht immer abschätzen könnten.
Es macht hingegen wirklich Sinn, wenn eine kleines, flexibles Gremium über Stundenzahlen, Lehrpläne usw. beschliesst.
Noch eine Bemerkung zum angeblich so schlecht zusammengesetzten Bildungsrat: Die Verantwortung dafür trägt der Landrat, der den Bildungsrat wählt. Zwar sind die drei Lehrer- und die zwei Arbeitgebervertreter gesetzt, aber ob die Parteien auch noch Lehrkräfte in den Bildungsrat schicken wollen, liegt in ihrer Hand.
Wohin es führt, wenn der Landrat eine Bildungsdebatte führt und anfängt, über Beurteilungen, Übertritte, Zeugnisse usw. zu diskutieren, war vorhin gerade zu erleben. Nach Ansicht der CVP/EVP-Fraktion ist es Aufgabe des Parlaments, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten (Bildungsgesetz, Personalgesetz), über die auch das Volk noch mitredet, und Dekrete zu verabschieden. Aber für die Stufe der Verordnungen ist der Regierungsrat zuständig. Daher sind die beiden Postulate ebenso wie die darauf folgenden zwei Motionen abzulehnen.

Die Frage «Wieviel Politik erträgt die Bildung?» ist für Etienne Morel ganz zentral.
Wie weit soll der Landrat als Vertreter der Baselbieter Steuerzahlenden im Bildungswesen mitreden können? Sollen Mr. und Mrs. Everybody, vertreten durch den Landrat, in der Bildung mitentscheiden, oder soll die Bildung Spezialisten überlassen werden, die sich ausschliesslich mit diesem Thema auseinander setzen? - Das sind heikle Fragen. Bei der Beantwortung ist auf das Gleichgewicht zwischen demokratischer Legitimation auf der einen und Professionalität auf der anderen Seite zu achten.
Bildung ist zentral für unsere Gesellschaft; Bildung formt unsere Gesellschaft, ja sie macht sie aus. Gerade deswegen investieren wir ja auch grosszügig in die Bildung, und das soll sich nicht ändern. Aber ebenso zentral ist, dass jene Öffentlichkeit, welche die grossen Investitionen tätigt, ein Mitbestimmungsrecht haben soll. Was für Rechte hat denn nun aber der Landrat als Vertretung dieser Öffentlichkeit? Im wesentlichen darf er zu gewerkschaftlichen Themen Stellung nehmen, und er darf sich zu infrastrukturellen Fragen äussern. Aber sind Lehrerlöhne und Schulhausbauten die einzigen wichtigen bildungspolitischen Themen? Machen sie Bildung aus?
De facto wird die Öffentlichkeit nicht genügend in die strategischen Bildungsfragen mit einbezogen. Es ist aber auch ein schwieriger Entscheid: Was soll der Landrat für Rechte haben? Soll er nach Belieben einzelne Fächer abbauen und andere einführen, den Lehrplan des Fachs Altgriechisch an den Gymnasien ausfeilen können? Das wäre völlig absurd und der Abschied von einer vernünftigen und halbwegs professionellen Bildungspolitik.
Deshalb muss der bestehende, gute Bildungsrat weiter existieren können. Es handelt sich um ein Gremium aus Leuten, die sich ausschliesslich mit dem Thema Bildung auseinander setzen und daher auch die Kompetenz haben, ausgefeilte Lösungen zu präsentieren. Aber der Landrat auf der anderen Seite sollte die Kompetenz erhalten, die vom Bildungsrat gefundenen Lösungen demokratisch zu legitimieren und zu genehmigen. Allerdings soll das Parlament nichts mehr abändern und herumschrauben dürfen, sondern einfach Ja oder Nein sagen. So liesse sich ein Gleichgewicht erreichen: Mit dem Bildungsrat in einer aktiven, kreativen Rollen und dem Landrat in einer eher passiven Rolle, zwar nicht mit Mitgestaltungs-, aber mit Mitbestimmungsrecht.
Sehr ähnlich sieht die Situation auf der tertiären Ebene, bei den Universitäten aus: Der Unirat fällt sämtliche strategische Entscheidungen, ohne dafür eine öffentliche Basis zu haben (Stichworte Fächerabbau, Bologna-Reform etc.). Will das die Öffentlichkeit wirklich? - Auch hier besteht ein gewisser Systemfehler. Es ist aber durchaus vorstellbar, dass in diesem Zusammenhang die Fronten etwas anders aussehen als beim aktuellen Landratsthema.
Eigentlich sollte es keine Rolle spielen, welche politische Mehrheit im Rat herrscht. Etienne Morel hätte keine Angst vor mehr Demokratie, auch nicht bei einer bürgerlichen Mehrheit. Er ist der festen Überzeugung, dass auch in der FDP, CVP und SVP Leute sitzen, die der Bildung gegenüber grosse Verantwortung wahrnehmen können. Und schliesslich bestehen in einer Demokratie ja auch noch regulatorische Mechanismen wie Wahlen oder Abstimmungen.
Die Grünen stimmen den Postulaten von FDP und SVP mehrheitlich zu, nicht aber den als nächstes traktandierten Motionen.

Rudolf Keller will sich nur zum aktuellen Traktandum äussern, also nur zu den beiden Postulaten. Diese verlangen keine Umwälzungen, sondern nur einen Bericht, «wie der Landrat inskünftig vermehrt in wichtige bildungspolitische Entscheide miteinbezogen werden kann» - das müsste man vielleicht der CVP/EVP-Sprecherin nochmals klar machen.
Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Bildungsrat mit den täglich anfallenden Schulproblemen befasst und dass er sich überlegt, was man in der Schule besser oder anders machen könnte. Wenn aber von einem Tag auf den andern alles auf den Kopf gestellt wird und die zweithöchste Instanz im Kanton, nämlich das Parlament, fast nichts dazu sagen kann, ist einiges schief organisiert. Daher unterstützen die SD die beiden Postulate.

Regierungsrat Urs Wüthrich betont, Demokratie habe etwas mit Verlässlichkeit zu tun. Ein Ja zu den Postulaten würde bedeuten, dass das Parlament sich für einen Zickzackkurs entschiede und die eigenen Spielregeln aushebelte, die es vor einem guten Jahr in Kraft gesetzt hat. Ein Ja würde weiter bedeuten, dass Kurskorrekturen vorgenommen werden sollen, ohne dass die notwendigen Entscheidungsgrundlagen vorliegen - das wäre verantwortungslos und unseriös.

://: Die Postulate 2004/243 und 2004/244 werden mit 39:35 Stimmen überwiesen.

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



 

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