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Protokoll der Landratssitzung vom 14. Oktober 2004

 

Nr. 791


9 2004/037
Interpellation von Heinz Aebi vom 5. Februar 2004: Baselbiet ist Schlusslicht bei den Bussen. Schriftliche Antwort des Kantonsgerichts vom 27. September 2004


Daniela Schneeberger fragt Interpellant Heinz Aebi an, ob er mit der schriftlichen Antwort des Kantonsgerichtes zufrieden sei, Diskussion verlangen oder eine kurze Erklärung abgeben möchte.


://: Der Landrat gewährt Heinz Aebi die Diskussion.


Heinz Aebi verlangte die Diskussion, weil er mit den Antworten der unterbreiteten Vorlage absolut nicht einverstanden ist.


Selbstverständlich versuchte der Interpellant mit seinem Vorstoss eine politische Gegenposition zur unseligen, im Januar über das Thema geführten Diskussion zu erreichen, als der Kanton im Zusammenhang mit den Busseneinnahmen aus Übertretungen gegen das Strassenverkehrsrecht gewissermassen als Abzocker dargestellt wurde.


Der an die Interpellation angehängte gesamtschweizerische Vergleich zeigt immerhin, dass der Kanton Basel-Landschaft die tiefsten Bussenansätze kennt, was doch wohl zu Nachfragen Anlass geben dürfte.


Heinz Aebi richtete seine politischen Fragen an die Regierung in der Absicht, politische Antworten zu erhalten. Selbstverständlich darf die Regierung die Fragen dem Kantonsgericht weiter leiten, doch kann sich der Interpellant mit diesem Vorgehen nicht einverstanden erklären.


Für die Antworten dankt Heinz Aebi dem Kantonsgericht. Für wichtig hält er die Information, dass im Bereich der Bussen und Strafen bis 2006 eine Vereinheitlichung auf Bundesebene angestrebt wird.


Aus Gründen der Gewaltenteilung verzichtet der Interpellant auf eine Kommentierung der einzelnen Antworten, gestattet sich aber hinter folgende allgemeine Bemerkung des Kantonsgerichtes ein grosses Fragezeichen zu setzen:


Als gesichert darf aber gelten, dass die Befolgungsquote einer Norm nicht in erster Linie durch das Strafmass, sondern durch die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, bestimmt wird.


Es fragt sich, ob diese Bemerkung nicht in Widerspruch zu der von Regierungsrätin Sabine Pegoaroro im Januar vorgetragenen Datenlage des Kantons Basel-Landschaft steht.


Insbesondere zu Frage 2, die das Kantonsgericht verständlicherweise gar nicht beantworten konnte, möchte Heinz Aebi Klärung seitens der Regierung. Die Frage fordert Auskunft nach der Wirkung staatlichen Handelns. Im Zeitalter der wirkungsorientierten Verwaltungsführung sollte die Beantwortung dieser Frage nicht allzu schwierig sein.


Erschreckt hat Heinz Aebi die Feststellung, dass seine Fragen in der Vorlage des Kantonsgerichts umformuliert wurden. So etwa heisst Frage 1 nicht mehr: Stimmen aus der Sicht des Regierungsrates die erhobenen Vergleichszahlen?, sondern: Stimmen aus der Sicht des Kantonsgerichtes die erhobenen Vergleichszahlen?


Eine plausible Erklärung konnte der Kantonsgerichtspräsident gegenüber Heinz Aebi in der Zwischenzeit liefern.


Kaspar Birkhäuser erachtet namens der grünen Fraktion die Fragen der ausgezeichneten Interpellation als sehr berechtigt. Die Antwort des Regierungsrates nimmt sich dagegen schwach aus, insbesondere stösst auf, dass er das heisse Eisen an das Kantonsgericht weiterleitet. Die Fragenbeantwortung des Kantonsgerichtes erscheint der grünen Fraktion allzu ausweichend, sie ist gespickt mit peinlichen Gemeinplätzen der Sorte:


- Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel!
- Unfälle haben ihre Ursachen meist im menschlichen Fehlverhalten!
- Der fehlerlose Mensch ist eine Utopie!


Das unausgesprochene Fazit des Kantonsgerichtes lautet: Da kann man halt nichts machen.


Dass die Nutzenberechnung einer vernünftigen Fahrweise (Frage 2) nicht erstellt werden kann, erscheint der grünen Fraktion nicht begreiflich, die Antwort des Kantonsgerichtes kommt im Gewand einer faulen Ausrede daher. Die ETH liefert dazu sicherlich wissenschaftlich fundierte Grundlagen. Allerdings müssten solche Daten genutzt werden - und man müsste sie nutzen wollen.


Hans-Jürgen Ringgenberg, der Heinz Aebi leider kaum verstanden hat, erkennt als Ziel der Interpellation ganz klar, den Kanton Basel-Landschaft nicht nur quantitativ zum schweizerischen Spitzenreiter beim Busseneintreiben zu erheben, sondern auch bei den Bussenansätzen. Obwohl die löbliche Absicht der Verkehrssicherheit ständig betont wird, fühlt sich Hans-Jürgen Ringgenberg als Automobilist persönlich zunehmend abgezockt. Bereits wurde dargelegt, dass sich nicht die Höhe der Busse auf die Verkehrssicherheit auswirkt, sondern eher die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden - und diese ist im Kanton Basel-Landschaft wahrlich hoch; überall stehen Roboter, die einen filmen.


Der gesellschaftliche Trend zur Bevormundung und Einschränkung der Freiheit scheint aktuell enorm verbreitet. Stichworte dazu: Alkohol, Rauchen, Fahren. Auf den ersten Blick mag die Entwicklung sehr positiv erscheinen, die Gegenbewegung wird aber sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.


Kantonsgerichtspräsident Peter Meier meint an die Adresse von Hans-Jürgen Ringgenberg, in den einleitenden Bemerkungen des Kantonsgerichtes sei erläutert, wer was zu tun hat. Nicht Aufgabe der Justiz ist es zu bestimmen, wo und wann zu kontrollieren ist. Die Justiz hat zu gewährleisten, dass nach der Feststellung beispielsweise zu schnellen Fahrens das entsprechende Verfahren seinen korrekten Lauf nimmt.


Dass die Regierung die Interpellation Aebi an das Kantonsgericht weitergeleitet hat, war wohl nicht ganz falsch, zumal sich der beigelegte Beobachterartikel mit Bussen befasste, die nicht im sogenannten Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können, die Justiz folglich eingeschaltet werden muss.


Zur Durchführung einer komplexen Nutzenberechnung verfügt das Kantonsgericht schlicht nicht über genügend Mittel und Kräfte; überdies fehlt dem Gericht das dafür benötigte Know-how.


Die Erkenntnis, dass die Verkehrssicherheit vor allem dank der Gefahr, erwischt zu werden, wächst, stammt von der Polizei. Das Risiko, erwischt zu werden, führt somit eher zur Einhaltung einer vorgeschriebenen Geschwindigkleit als die Bussenhöhe. Dieses Verhalten ist nachvollziehbar, denn kaum jemand fährt wohl bewusst schneller, weil die Busse beispielsweise im Baselbiet nur 600 Franken, im Solothurnischen aber 800 Franken beträgt. Wirkungsvoll ist also das Wissen um die häufigen Kontrollen im Baselbiet.


Obwohl der Kantonsgerichtspräsident die Meinung vertritt, die Beantwortung der Fragen sei korrekterweise durch das Kantonsgericht erfolgt, könnten mögliche weitere Fragen nun auch noch an die Adresse der Justizdirektorin gerichtet werden.


Daniela Schneeberger stellt keine weiteren Wortmeldungen fest.


://: Damit ist die Interpellation 2004/037 erledigt.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



 

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