Tarife 2009

Staatssteuer:


Einkommenssteuer:


Der Einheitstarif mit Vollsplitting ist anwendbar für:

-

in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige oder Personen in eingetragener Partnerschaft

-

verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige sowie für Personen in aufgelöster Partnerschaft, die mit

-

minderjährigen, erwerbsunfähigen oder in beruflicher Ausbildung stehenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die sie die elterliche Sorge haben beziehungsweise hatten und zu deren Unterhalt sie beitragen. Bei gemeinsamem Sorgerecht beider Elternteile steht der günstigere Tarif demjenigen Elternteil zu, der den Unterhalt des Kindes zur Hauptsache bestreitet;

-

unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt leben;

-

verwitwete Steuerpflichtige für den nach dem Todestag verbleibenden Rest des Steuerjahres;

-

überlebende Personen einer durch Tod aufgelösten Partnerschaft für den nach dem Todestag verbleibenden Rest des Steuerjahres.

 

Vollsplitting bedeutet, dass das steuerbare Gesamteinkommen von gemeinsam veranlagten Personen sowie Einelternfamilien durch zwei geteilt wird, um den anwendbaren Steuersatz zu ermitteln.

 

Der Einheitstarif ohne Vollsplitting ist anwendbar für:

-

alle anderen Steuerpflichtigen

-

Kapitalleistungen aus Vorsorge


Tarife für die Staatssteuer 2009: Einkommen [PDF]
Steuerfüsse Gemeinden


Berechnen der Steuern


Falls Sie die Staatssteuertarife EDV-mässig umsetzen wollen, helfen Ihnen folgende Dateien:


Tariftabelle 2009 [Excel]


Anwendungsregeln [PDF]



 

Steuersatz-Tabelle für die Vermögenssteuer

Vermögen

Steuersatz

von 10'000

1.15 ‰ (Vermögen unter Fr. 10'000 sind steuerfrei)

über

bis

 

10'000

500'000

1.15 ‰ + 0.005 ‰ für je weitere Fr. 1'000 Vermögen bis auf 3.6 ‰

500'000

1'000'000

3.60 ‰ + 0.002 ‰ für je weitere Fr. 1'000 Vermögen bis auf 4.6 ‰

über 1'000'000

einheitlich 4.6 ‰


Tarife für die Vermögenssteuer 2009: Vermögen [PDF]



 

Bundessteuer:

Der Tarif für Alleinstehende [PDF] ist anwendbar für:
- ledige, verwitwete und geschiedene Personen sowie für Personen in aufgelöster Partnerschaft
- getrennt veranlagte Ehegatten


Der Tarif für Verheiratete und Einelternfamilien [PDF] gilt nur für Steuerpflichtige, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene oder ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten. Dasselbe gilt für Personen in eingetragener Partnerschaft oder für überlebende Personen einer durch Tod aufgelösten Partnerschaft.


Die Tarife für die gesonderte Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge [PDF] gelten in allen Kantonen.


Tarife für die Bundessteuer 2009 [PDF]



 

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