Tarife 2008 |
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Staatssteuer:
Einkommenssteuer:
Der Einheitstarif mit Vollsplitting ist anwendbar für: | ||
- | in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige; | |
- | verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige sowie für Personen in aufgelöster Partnerschaft, die mit | |
- | minderjährigen, erwerbsunfähigen oder in beruflicher Ausbildung stehenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die sie die elterliche Sorge haben beziehungsweise hatten und zu deren Unterhalt sie beitragen. Bei Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts an beide Elternteile steht der günstigere Tarif demjenigen Elternteil zu, der den Unterhalt des Kindes zur Hauptsache bestreitet; | |
- | unterstützungsbedürftige Personen im gleichen Haushalt leben; | |
- | verwitwete Steuerpflichtige für den nach dem Todestag verbleibenden Rest des Steuerjahres; | |
- | überlebende Personen einer durch Tod aufgelösten Partnerschaft für den nach dem Todestag verbleibenden Rest des Steuerjahres. | |
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Vollsplitting bedeutet, dass das steuerbare Gesamteinkommen von gemeinsam veranlagten Ehepaaren sowie Einelternfamilien durch zwei geteilt wird, um den anwendbaren Steuersatz zu ermitteln. | ||
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Der Einheitstarif ohne Vollsplitting ist anwendbar für: | ||
- | alle anderen Steuerpflichtigen | |
- | bei Kapitalleistungen aus Vorsorge | |
Tarife für die Staatssteuer 2008: Einkommen [PDF]
Falls Sie die Staatssteuertarife EDV-mässig umsetzen wollen, helfen Ihnen folgende Dateien:
Tariftabelle 2008 [Excel]
Anwendungsregeln [PDF]
Steuersatz-Tabelle für die Vermögenssteuer
Vermögen | Steuersatz | |
von 10'000 | 1.15 ‰ (Vermögen unter Fr. 10'000 sind steuerfrei) | |
über | bis |
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10'000 | 500'000 | 1.15 ‰ + 0.005 ‰ für je weitere Fr. 1'000 Vermögen bis auf 3.6 ‰ |
500'000 | 1'000'000 | 3.60 ‰ + 0.002 ‰ für je weitere Fr. 1'000 Vermögen bis auf 4.6 ‰ |
über 1'000'000 | einheitlich 4.6 ‰ | |
Tarife für die Vermögenssteuer 2008: Vermögen [PDF]
Bundessteuer:
Der Tarif für Alleinstehende [PDF] ist massgebend für
- ledige, verwitwete und geschiedene Personen
- getrennt veranlagte Ehegatten
Der Tarif für Verheiratete und Einelternfamilien [PDF] gilt für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige steuerpflichtige Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten. Dasselbe gilt für Personen in eingetragener Partnerschaft oder für überlebende Personen einer durch Tod aufgelösten Partnerschaft.
Die Tarife für die gesonderte Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge [PDF] gelten in allen Kantonen.
Tarife für die Bundessteuer 2008 [PDF]
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