Tarife 2003


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Staatssteuer:

 

Steuersatz-Tabellen für die Einkommenssteuer


Der Tarif A [PDF] ist massgebend für


-

in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige;

-

verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit minderjährigen, erwerbsunfähigen oder in beruflicher Ausbildung stehenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die sie die elterliche Gewalt haben beziehungsweise hatten und an deren Unterhalt sie beitragen. Bei Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts an beide Elternteile steht der Tarif A demjenigen Elternteil zu, der den Unterhalt des Kindes zur Hauptsache bestreitet;

-

verwitwete, getrennt lebende und geschiedene Steuerpflichtige für die nach dem Tode des Ehegatten beziehungsweise der Trennung oder Scheidung laufende und folgende Steuerperiode.

Der Tarif B [PDF] kommt für alle übrigen Steuerpflichtigen zur Anwendung.



 

Steuersatz-Tabelle für die Vermögenssteuer

Vermögen

Steuersatz

von 10'000

1.15 0/00 (Vermögen unter Fr. 10'000 sind steuerfrei)

über

bis

 

10'000

500'000

1.15 0/00 + 0.005 0/00 für je weitere Fr. 1'000 Vermögen bis auf 3.6 0/00

500'000

1'000'000

3.60 0/00 + 0.002 0/00 für je weitere Fr. 1'000 Vermögen bis auf 4.6 0/00

über 1'000'000

einheitlich 4.6 0/00


 

Bundessteuer:

Der Tarif für Alleinstehende [PDF] ist massgebend für
- ledige, verwitwete und geschiedene Personen
- getrennt veranlagte Ehegatten


Der Tarif für Verheiratete und Einelternfamilien [PDF] gilt für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige steuerpflichtige Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten.



 

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