Familienergänzende Kinderbetreuung FEB

> Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote

Sie suchen einen Tagesbetreuungsplatz, oder eine stundenweise Betreuung in einer Familie für Ihre Kinder?


Informationen zur familienergänzenden Kinderbetreuung finden Sie unter den Schlagworten, Kindertagesstätte (KiTa) oder Tagesfamilien.


Der Kanton Basel - Landschaft führt keine zentrale Vermittlungsstelle die über die freien Plätze in Kindertagesstätten/Tagesheimen oder Tagesfamilien Auskunft gibt. Für Informationen über die örtlichen Betreuungsmöglichkeiten wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.


Sie möchten eine Kindertagesstätte eröffnen. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung. Das Amt übt die Aufsicht über die privaten Tages-, Kinder- und Jugendheime aus. Sie berät private Trägerschaften von Kindertagesstätten (KiTa).


Sie möchten ein Tageskind aufnehmen?


Der Bund unterstützt neue Betreuungsangebote der Familienergänzenden Kinderbetreuung mit Finanzhilfen (Bundesgesetz über Finanzhilfen für Familienergänzende Kinderbetreuung). Mehr Informationen finden Sie unter www.bsv.admin.ch/impulse


Ein Verzeichnis der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote in der Region finden Sie unter www.kissnordwestschweiz.ch


Weitere Informationen und Links


Allgemeine Auskunft erteilt:

Esther Kilchmann, Tel. 061 552 17 81, esther.kilchmannbl.ch oder

Christine Fasler, Tel. 061 552 17 83, christine.faslerbl.ch



 

Was sind Kindertagesstätte und was bieten sie:
Kindertagesstätten (KiTa), Kinderkrippen oder Tagesheime sind vom Kanton und der zuständigen Behörde bewilligte und beaufsichtigte Betreuungseinrichtungen.
Zusammen mit ausgebildeten Kleinkindererzieherinnen und Betreuungspersonen gestalten die Kinder den Alltag in meist altersgemischten Gruppen von etwa zehn Kindern. Die Kinder besuchen die Kinderkrippe 1/2 Tag bis 5 Tage in der Woche.
Die Angebote sind kostenpflichtig. Einige Gemeinden subventionieren Kindertagesstätten.
Die Adresse der durch das Amt bewilligten und beaufsichtigten Kindertagesstätten in Baselland finden sie hier: Adressen Kindertagesstätten [PDF]

 

Aufnahme von Tageskindern
Sie möchten als Tageseltern ein Kind aufnehmen? Die Betreuung von Tageskindern muss der Vormundschaftsbehörde gemeldet werden. Familien, die regelmässig mehr als fünf Kinder betreuen gelten als Heim (KiTa) und benötigen eine Bewilligung.
Der Verband Tagesfamilien www.vtn.ch, und die örtlichen Tageselternvereine beraten Sie in allen Fragen der Betreuung eines Tageskindes und zur Zusammenarbeit mit den Eltern. Sie informieren über die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Tageseltern und unterstützen Sie mit Unterlagen, Beratung und Weiterbildung in Ihrer Betreuungsaufgabe. Die Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die Kinder in Tagespflege aufnehmen wollen.

 

Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten (KiTa)
Sie möchten eine KiTa führen? Das Betreiben einer Einrichtung, die dazu bestimmt ist, mehr als fünf Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber zur Betreuung aufzunehmen, wie Tagesheime, Kinderkrippen oder Kindertagesstätten setzt eine Bewilligung durch den Kanton voraus.
Das Amt berät Personen und Trägerschaften von KiTa's.
Die eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption und die kantonale Sozialhilfegesetzgebung regeln Bewilligung und Aufsicht.
Das Bewilligungsgesuch ist so zu stellen und zu dokumentieren, dass überprüft werden kann ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Eine wertvolle Hilfe bei der Gründung von KiTa's ist die Dokumentation des Verbandes der Kindertagesstätten der Schweiz. "Kita-Handbuch". Der Ordner kann beim Verband, Rennweg 23, Postfach 2773, 8022 Zürich, Telefon 044 212 24 44 bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.kitas.ch
Der Bund unterstützt bis 2011 neue Betreuungsangebote der familienergänzenden Kinderbetreuung mit Finanzhilfen (Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung). Mehr Information finden Sie unter. www.bsv.admin.ch/praxis/kinderbetreuung

 

Tagesfamilien
In einer Tagesfamilie wird ihr Kind wie zu Hause betreut und hat oft Tagesgeschwister zum Spielen und Herumtoben. Sie und die Tagesfamilie vereinbaren die Betreuungszeiten für ihr Kind nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen.
Es ist von Vorteil, wenn Tagesfamilien und Eltern einen Betreuungsvertrag abschliessen. Darin werden Einzelheiten der Betreuung wie Personalien des Kinder und seiner Eltern, Beginn und Umfang der Tagespflege, Betreuungsgeld, Ferien, Krankheitsfall, usw. verbindlich geregelt. Die Angebote sind kostenpflichtig. Einige Gemeinden subventionieren Tagesfamilien.
Die meisten Tagesfamilien sind in einem regionalen Tageselternverein zusammengeschlossen. Die Adresse der einzelnen Vereine finden sie hier: www.vtn.ch

 

Adressen Kindertagesstätten [PDF]

 

Links:
Verband Tagesfamilien Nordwestschweiz
Dachverband der Tagesfamilienorganisationen
Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes
Verzeichnis von Kindertagesstätten usw.
Verband Kindertagesstätten der Schweiz, Informationen zur Gründung, Ausbildung und Weiterbildung
Marie Meierhofer-Institut für das Kind (MMI)
Tagesbetreuung Kanton Basel-Stadt
Sozialhilfegesetz, SGS 850
Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe, SGS 850.15
Eidg. Pflegekinderverordnung [PDF]

 

Back to Top













Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.