Tagesausweise |
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Erteilung (Art. 20 und 21 VVV) |
Tagesausweise für Motorfahrzeuge oder Anhänger werden auf Gesuch hin ausgestellt, wenn hinreichende Gewähr für die Betriebssicherheit des Fahrzeugs besteht.
Tagesschilder- und ausweise werden ab Gültigkeitsbeginn gegen Vorweisung des originalen Fahrzeugausweises und eines gültigen Führerausweises erteilt. Bei Fahrzeugvorführungen ist das Aufgebot mitzubringen. Tagesausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von 1, 2, 3 oder 4 Tagen ausgestellt. |
Nachweis der Betriebssicherheit (ausgenommen Fahrten zur Fahrzeugvorführung mit Aufgebot) | |
Bei folgenden Fahrzeugen muss eine Betriebssicherheitsbestätigung [PDF] vorgelegt werden: | |
- | Fahrzeuge deren erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre und die letzte amtliche Nachprüfung mehr als ein Jahr zurückliegt (Wichtig: Zur Einlösung wird der Nachweis eines Vorführtermins benötigt) |
- | Fahrzeuge mit Mängeln bei einer amtlichen Nachprüfung |
- | Fahrzeuge mit Mängeln gemäss einem polizeilichen Rapport |
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Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre und die letzte Prüfung liegt mehr als 2 Jahre zurück, so ist trotz einer Betriebssicherheitsbestätigung keine Zuteilung eines Tagesausweises möglich (ausgenommen Fahrten zur Fahrzeugvorführung mit Aufgebot). | |
Einschränkungen |
Fahrzeuge mit Tagesschildern dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden; es dürfen sich höchstens acht Personen im Fahrzeug befinden. Gefährlichen Ladungen dürfen nicht befördert werden. Last- und Lieferwagen dürfen nur leer verwendet werden (Ausnahme: Direkte Fahrt zur Fahrzeugvorführung in der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel in Münchenstein). Tagesschilder dürfen aufgrund zwingender Rechtsvorschriften nicht für Fahrzeuge, welche ihren Standort im Ausland haben und in die Schweiz importiert werden sollen, ausgegeben werden. |
Gebühren |
Gebühren und Versicherungsprämien für Tagesschilder und -ausweise werden beim Bezug der Schilder fällig. Es kann in bar oder mit der EC-direkt- bzw. der Postomatkarte bezahlt werden. Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz müssen eine Kaution bis zu Fr. 500.-- hinterlegen. |
Dauer | Vers.prämie | Fahrzeug- | Total | |
Leichte Personenwagen | 24 Std. | 19,00 | 60,00 | 79,00 |
48 Std. | 26,00 | 60,00 | 86,00 | |
72 Std. | 33,00 | 60,00 | 93,00 | |
96 Std. | 40,00 | 60,00 | 100,00 | |
Motorräder | 24 Std. | 17,00 | 60,00 | 77,00 |
48 Std. | 23,00 | 60,00 | 83,00 | |
72 Std. | 29,00 | 60,00 | 89,00 | |
96 Std. | 35,00 | 60,00 | 95,00 | |
Gewerb. Arbeitsmasch., | 24 Std. | 25,00 | 60,00 | 85,00 |
48 Std. | 35,00 | 60,00 | 95,00 | |
72 Std. | 45,00 | 60,00 | 105,00 | |
96 Std. | 55,00 | 60,00 | 115,00 | |
Landw. Motorfz. & Arbeitsm. | 24 Std. | 17,00 | 60,00 | 77,00 |
48 Std. | 23,00 | 60,00 | 83,00 | |
72 Std. | 29,00 | 60,00 | 89,00 | |
96 Std. | 35,00 | 60,00 | 95,00 | |
Anhänger | 24 Std. | - | 60,00 | 60,00 |
48 Std. | - | 60,00 | 60,00 | |
72 Std. | - | 60,00 | 60,00 | |
96 Std. | - | 60,00 | 60,00 |
Versicherung |
Wer sich um einen Tagesausweis bewirbt, tritt der vom Kanton abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bei. Die Versicherungsprämie ist beim Bezug des Ausweises zu entrichten. Die Versicherungsdeckung und die Pflicht zur Prämienzahlung enden in jedem Falle 60 Tage nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweises. |
Rückgabe |
Tagesschilder- und ausweise sind spätestens beim Ablauf ihrer Gültigkeit bei der Motorfahrzeugkontrolle oder dem im Tagesausweis genannten, kantonalen Polizeiposten abzugeben. Erfolgt dies nicht, ist für jeden weiteren Tag eine Zusatzprämie geschuldet. Ausserdem veranlasst die Motorfahrzeugkontrolle den polizeilichen Einzug (Mindestgebühr Fr. 100.--). Fahrzeughalter, welche die mit dem Tagesausweis verbundenen Bedingungen nicht beachten, können vom weiteren Bezug solcher Ausweise ausgeschlossen werden. |
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