Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) als Form der Mediation |
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Unterschiedliche Ansichten, Streit und Konflikte zwischen einzelnen Menschen und Gruppen sind Teil unseres Beziehungsalltages. Das kommt unter anderem davon, dass jeder Mensch seine eigenen Vorstellungen von sich selbst, von anderen und der Welt hat. Unterschiedliche Sichtweisen, Einstellungen und Haltungen schaffen zwar eine breite Meinungsvielfalt, erweisen sich aber auch und immer wieder als konfliktträchtig.
Menschen zeichnen sich aber auch dadurch aus, Konflikte anzugehen und diese - wenn möglich - zu lösen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind mit der Fähigkeit zur Versöhnung besonders gut ausgestattet. In unzähligen Alltagssituationen leben sie uns vor, wie rasch und unkonventionell sie untereinander auch immer wieder "Frieden" schliessen und den ursprünglichen Konflikt "vergessen" können.
Genau diese Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen nutzt auch das Jugendstrafrecht und bietet - die Bereitschaft der Konfliktparteien vorausgesetzt - im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches eine alternative Form der Konfliktbewältigung an:
Den Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA als Form der Mediation!
Im konkreten Falle eines Strafverfahrens unterstützt die Mediation die Konfliktparteien bei ihrem Versuch, unter Anleitung eines Vermittlers einen Ausgleich zu schaffen. Die Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft - wie einzelne andere Kantone auch - praktiziert dieses Vorgehen seit über 15 Jahren.
Nach einem erfolgreichen TOA kann im Jugendstrafrecht das Verfahren eingestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im neuen Jugendstrafgesetz.
Angewendet wird der TOA resp. die Mediation in erster Linie in jenen Fällen, in denen ein persönlich in seiner körperlichen Integrität geschädigtes Opfer betroffen ist. In der Praxis bleiben allerdings massive Delikte wie schwere Körperverletzung oder Raub von dem TOA ausgeschlossen. Ein TOA wird im Jugendstrafverfahren vor allem in jenen Fällen vorgeschlagen, in denen sich "Täter" und "Opfer" auch nach dem Vorfall weiterhin begegnen oder aber davon ausgegangen werden muss, dass auch nach dem Aussprechen einer Strafe der dem Vorfall zugrundeliegende Konflikt weiter andauern würde.
Als Voraussetzung dafür, dass ein TOA durchgeführt werden kann gilt,
- | dass der Angeschuldigte den Sachverhalt anerkennt |
- | dass beide Parteien dem Ausgleichsversuch zustimmen und freiwillig daran teilnehmen |
- | dass die Beteiligten nicht unter Druck gesetzt werden dürfen |
- | dass im Falle einer Ablehnung des Ausgleichversuches weder Angeschuldigte noch Geschädigte einen Nachteil erleiden. |
Eine Mediation gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn Angeschuldigte und Geschädigte sich gegenseitig geeinigt haben oder bereits eine Wiedergutmachung erfolgt ist.
Am richtigen Ort, zum richtigen Zeitpunkt und im richtigen Kontext angewendet, erweist sich eine Mediation unserer Erfahrung nach als nützliches Angebot, Kinder und Jugendlichen alternative Bewältigungsstrategien anzubieten und sie darin zu unterstützen, andere Wege der Konfliktbewältigung zu finden. Im neuen Jugendstrafrecht wird der Mediation seit 2007 einen festen Platz eingeräumt.
> Artikel: Behördeninterne Mediation im strafrechtlichen Kontext [PDF]
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