Die Strategie der Jugendanwaltschaft Baselland


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In den letzten 15 Jahren hat die Zahl der Straftaten, die durch Jugendliche begangen werden, insgesamt zugenommen. Aufgrund einiger spektakulärer Fälle im In- und Ausland wurde Jugendgewalt zu einem Dauerbrenner in den Medien. Gerade im Bereich der Gewaltdelikte unter Jugendlichen muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Gleichzeitig wurde das Jugendstrafrecht lange Zeit zu wenig ernst genommen. Man sprach von "Töfflibuebe" und Jugendsünden und ging davon aus, dass sich diese Probleme von selber lösen würden und ohnehin nicht so dramatisch seien. Leider zeigte sich aber, dass diese Optik zu sehr vereinfacht und auf die Dauer teuer zu stehen kommt. Auch minderjährige Opfer können massiv unter den Folgen von Straftaten leiden. Die materiellen Schäden von Jugenddelikten (z.Bsp. im Bereich von Sachbeschädigungen) erreichen beachtliche Höhen und es besteht die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche, die heute ohne für sie spürbare Folgen kleinere und mittelschwere Straftaten begehen, morgen als Erwachsene vermehrt weiterhin strafbare Handlungen begehen oder gar auf eine kriminelle Laufbahn geraten. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass Minderjährige noch wesentlich einfacher positiv zu beeinflussen sind als Erwachsene. Gelingt es den Verantwortlichen, jugendliche Straftäter zu ermitteln, bestehen gute Aussichten, dass deren Verhalten bis ins Erwachsenenleben hinein nachhaltig verändert werden kann. Die Jugendlichen von heute sind die Erwachsenen von morgen. Nachhaltige Präventionsarbeit und eine aktive Strategie im Bereich der Jugenddelinquenz sind gute Investitionen in die Zukunft.

 

Die Jugendanwaltschaft Baselland hat folgende Hauptziele:


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Schutz der Bevölkerung vor Übergriffen potentiell gewalttätiger Jugendlicher.

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Schutz insbesondere der Jugendlichen selbst, damit diese in einem möglichst gewaltfreien Umfeld möglichst angstfrei aufwachsen und leben können.

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Minderjährigen, die Gesetze verletzen, soll klar vermittelt werden, dass massive oder wiederholte Regelverletzungen nicht akzeptiert werden und entsprechende Sanktionen nach sich ziehen.

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Fehlentwicklungen sollen frühzeitig erkannt und nach Möglichkeit aufgefangen werden.

Neben dem frühzeitigen Wahrnehmen von Problemen und der Bereitstellung der erforderlichen Hilfen geht es uns hauptsächlich darum, dass die Jugendlichen, welche Gesetze verletzt haben, erkennen, weshalb auch sie gewisse Grenzen einzuhalten haben. Sie sollten verstehen, weshalb ihre Handlungsweise nicht in Ordnung war und welche Folgen sie für ihre Umgebung und ihre Umwelt hatten. Währenddem der grösste Teil der beanzeigten Jugendlichen einfach einmal ihre Grenzen ausloten wollen und ihre Lektion bereits gelernt haben, gibt es auch solche, welche halt- und orientierungslos sind und klare, stützende Massnahmen benötigen oder auch klar aufgezeigte Grenzen spüren müssen. Hier gilt es im Einzelfalle, durch eine sinnvolle Verfahrensweise und durch angemessene Sanktionen zu reagieren. Damit soll einerseits die Bevölkerung vor weiteren Gesetzesverletzungen geschützt und andererseits der Minderjährige, der gesetzlich sanktionierte Grenzen überschritten hat, auf seinem persönlichen Weg unterstützt werden.


Um uns diesen Zielen möglichst anzunähern, haben wir in den letzten Jahren Konzepte entworfen und arbeiten sukzessive daran, diese schrittweise umzusetzen. Dabei geht es um folgende Schwerpunkte:


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Reduktion der Dunkelziffer. Opfer von massiven Straftaten sollten eine Strafanzeige erstatten. Dies gilt vor allem für Gewaltdelikte. Die Behörden müssen sich das Vertrauen der Geschädigten erarbeiten.

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Kenntnis der aktuellen Lage der Jugendkriminalität. Aufgrund der Polizeimeldung erstellen wir täglich ein Jugenddeliktjournal und können auf diese Weise frühzeitig erkennen, in welchen Gemeinden aktuelle Probleme bestehen.

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Die Polizei Baselland nimmt Anzeigen entgegen und ermittelt die Urheber von Straftaten. Die Jugendkriminalität wurde zu einem wichtigen Thema im Polizeialltag. Durch die Schaffung von polizeilichen Jugendsachbearbeiterstellen können vermehrt die erforderlichen Abklärungen und Präventionsbemühungen in den Gemeinden umgesetzt werden.

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Die Jugendanwaltschaft führt speditive Strafverfahren, deren Ziel es ist, die Jugendlichen zu einer positiven Verhaltensänderung zu bewegen. Nebst der reinen juristischen Aufarbeitung der Fälle geht es auch darum, den Jugendlichen aufzuzeigen, weshalb ihr Verhalten nicht in Ordnung war und es sich in Zukunft lohnt, andere und weniger selbstschädigende Strategien einzuüben.

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Zwangsmassnahmen erfolgen jugendgerecht. Auch im Jugendstrafrecht sind manchmal einschneidende Massnahmen unumgänglich. Diese erfolgen möglichst jugendgerecht, wie z.B. die Untersuchungshaft in der sozialpädagogisch betreuten Jugendstation des Untersuchungsgefängnisses Waaghof in Basel.

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Neue, zeitgemässe und wirkungsvolle Sanktionsformen werden entwickelt. Die jugendstrafrechtlichen Strafen und Massnahmen sollten gezielt dazu beitragen, dass der Betroffene befähigt wird, seine Lebensgestaltung in sinnvolle Bahnen zu lenken (z.B. take off-Tagesstruktur).

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Strafen und Massnahmen werden konsequent vollzogen. Wichtig ist, dass die Jugendlichen klare Leitlinien erhalten, auf deren Einhaltung - zum Beispiel beim Erbringen von Arbeitsleistungen - konsequent geachtet wird.

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Präventionsarbeit ist ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit. In diversen Projekten versuchen wir, die Rahmenbedingungen, die auf die Entstehung von Jugenddelinquenz Einfluss haben, positiv zu beeinflussen. Dazu gehört auch, dass Schulen, Eltern und Behörden wissen, welche unterstützende Angebote zur Verfügung stehen.

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Wichtig ist eine gute Vernetzung unserer Arbeit mit anderen Stellen. Vernetzung setzt eine offene, unterstützende und gegenseitige Kommunikation voraus, soweit vom Gesetz zugelassen. Nur gemeinsam kommen wir weiter und können erfolgreich bleiben.


 

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