Strassenverkehr: Velos |
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Sich mit dem Velo fortzubewegen, ist nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch bei Erwachsenen beliebt und erst noch umweltfreundlich. Alle, die am Verkehrsgeschehen als VelofahrerIn teilnehmen, müssen die Verkehrsregeln kennen und sich auch daran halten. Besonders als Velofahrerin oder Velofahrer ist manchmal die Versuchung gross, die Verkehrsregeln den eigenen Bedürfnissen anzupassen: Zum Beispiel trotz Fahrverbot durch die Fussgängerzone zu fahren oder beim Rechtsabbiegen eine Ampel zu ignorieren. Doch - Verkehrsregeln und Signale gelten für alle, also auch für VelofahrerInnen. Denn auch die anderen VerkehrsteilnehmerInnen sollen darauf vertrauen dürfen, dass sich jede und jeder an die Regeln hält.
Sobald man sich mit einem Velo in den Strassenverkehr begibt, ist man verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es den folgenden gesetzlichen Anforderungen entspricht:
- 2 Bremsen (Vorder- und Hinterrad)
- in der Dämmerung und bei Nacht: 2 Lichter (vorne weiss, hinten rot)
- 2 Rückstrahler (vorne weiss, hinten rot)
- Pedalrückstrahler
- Glocke
- Diebstahlsicherung (Schloss)
- Gültige Jahresvignette