Spiel- und Sportgeräte im Strassenverkehr |
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Inline-Skates, Skateboards, Kickboards, Snakeboards, Rollschuhe und ähnliches werden von Kindern und Jugendlichen mehr oder weniger sicher im Strassenverkehr bewegt. Um Unfälle und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden, sollte man folgende Punkte beachten:
Grundsätzlich darf man sich nicht mit Spiel- oder Sportgeräten auf eine Fahrbahn begeben. Ausgenommen sind verkehrsarme Strassen, welche praktisch nur von Anwohnern benützt werden und keinen Durchgangsverkehr aufweisen.
Man sollte auf Fussgänger - vor allem auf kleine Kinder und ältere Personen - Rücksicht nehmen, indem man auf sich aufmerksam macht. Wenn man von hinten rasant und geräuschlos Fussgänger überholt, erschrecken sich diese und reagieren dann meist aggressiv. Das gegenseitige Verständnis bleibt auf der Strecke.
Man sollte daran denken, immer die erforderliche Schutzausrüstung zu tragen!
Die neuen Regeln
Verwendung als Verkehrsmittel | Verwendung zum Spielen | |
Wer | Ohne Begleitung einer erwachsenen Person dürfen vorschulpflichtige Kinder nur die für die Fussgängerinnen und Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen benützen. | keine Einschränkungen |
Wo | auf den für die zu Fuss Gehenden bestimmten Flächen (z. B. Trottoir, Fussweg, Fussgängerzone) | auf den für die zu Fuss Gehenden bestimmten Flächen |
auf Radwegen auf der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen falls Trottoir, Fuss- und Radwege fehlen darf die Fahrbahn von Nebenstrassen benützt werden, wenn das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benützung gering ist | auf der gesamte Fahrbahn verkehrsarmer Nebenstrassen, falls die übrigen Verkehrsteilnehmer weder behindert noch gefährdet werden | |
Wie | es gelten grundsätzlich die für Fussgängerinnen und Fussgänger anwendbaren Verkehrsregeln
Geschwindigkeit und Fahrweise sind den Umständen und den Besonderheiten des Geräts anzupassen Die Fahrbahn darf maximal im Schritttempo überquert werden Fussgängerinnen und Fussgängern ist der Vortritt zu gewähren Rechtsfahren auf der Fahrbahn Einhalten der Fahrtrichtung auf Radwegen Beleuchtungspflicht auf Fahrbahn und Radwegen | übrige Verkehrsteilnehmer dürfen weder behindert noch gefährdet werden |
Quelle:
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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