Strassenverkehr: Kleinmotorräder und Scooter |
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Hat man das 16. Altersjahr erreicht, besteht die Möglichkeit, den Führerschein der Kategorie F zu erwerben. Dieser erlaubt, Motorfahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Falls man Scooter fahren möchte, muss man den entsprechenden Lernfahrausweis anfordern und die entsprechenden Prüfungen ablegen. Die Informationen dazu findet man auf der Website der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft.
Änderungen der Führerscheinkategorien ab 1. April 2003:
Festhalten an der bisherigen Altersgrenze für das Führen von Motorrädern:
Im Unterschied zu den meisten EU-Staaten hat sich der Bundesrat bei der Altersgrenze für leistungsbeschränkte Motorräder bis 125 cm3 (Kategorie A1) für die restriktivere Variante entschieden: Im Interesse der höheren Verkehrssicherheit und zur Verhinderung einer Zunahme von Unfällen junger Lenkerinnen und Lenker hält er an der geltenden Alterslimite von 18 Jahren fest. Eine Herabsetzung der Alterslimite auf 16 Jahre wäre mit den Zielen der Verkehrssicherheitspolitik (Vision Zero: keine Toten und schwer Verletzten im Strassenverkehr) nicht vereinbar.
Motorräder bis 50 cm3 dürfen wie bisher ab 16 Jahren gefahren werden, neu aber auch dann, wenn ihre Höchstgeschwindigkeit mehr als die heute zulässigen 45 km/h erreicht (nicht mehr Geschwindigkeits-, sondern Hubraumsbegrenzung). Dafür müssen die Lenkerinnen und Lenker eine praktische Grundschulung absolvieren und an der Führerprüfung erhöhte Anforderungen erfüllen. Sie sind indessen auf Autobahnen und Autostrassen nicht zugelassen. Ab 18 Jahren kann die beschränkte Kategorie A erworben werden. Ohne Leistungsbeschränkung dürfen die Inhaberinnen und Inhaber der Kategorie A erst fahren, wenn sie eine zweijährige klaglose Motorrad-Fahrpraxis nachweisen können oder älter als 25-jährig sind.
QUELLE: Astra, Bundesamt für Strassen