Strassenverkehr: Mofas


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Wenn man das 14. Altersjahr erreicht und die entsprechende Prüfung abgelegt hat, darf man zum ersten Mal im Leben ein motorisiertes Fahrzeug lenken.

 

Die Unfallstatistik zeigt, dass Velo- und Mofafahrer im Alter zwischen 14 und 18 Jahren überdurchschnittlich unfallgefährdet sind. Aus diesem Grund gelten für Mofas strenge Regeln:


Es ist ein Muss, den Schutzhelm zu tragen. Das Motorfahrrad muss stets in einem guten Zustand sein und darf nicht schneller als 30km/h fahren. Halter und Lenker sind dafür verantwortlich, dass das Mofa jederzeit den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Sehr wichtig ist, dass ein Versicherungsschutz besteht. Besteht dieser nicht, kann dies im Falle eines Unfall ausserordentlich schwerwiegende finanzielle Folgen haben, da in diesem Fall der Unfallverursacher u.U. alleine für die Bezahlung des Schadens aufkommen muss oder zumindest auf ihn Rückgriff genommen werden kann. Werden Personen verletzt, invalid oder gar getötet, kann dies - zusätzlich zum verursachten menschlichen Leid - zu Haftungen von mehreren Hunderttausend Franken oder gar zu Millionenschäden führen. Man darf demzufolge niemals ein Mofa ohne Kontrollschild und Versicherungsschutz fahren. Dies gilt selbstverständlich auch für Fahrräder, Kleinmotorräder oder andere Motorfahrzeuge!


Falls die Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung missachtet werden, wird ein Polizei-Rapport erstellt und der Fall - falls nicht sofort das OBG (Ordnungsbussengesetz) angewendet wird - der Jugendanwaltschaft überwiesen. Als Minderjähriger hat mit empfindlichen Bussen oder einer persönlichen Leistung zu rechnen und je nach Zustand des Mofas wird es zwecks Überprüfung durch die Motorfahrzeugkontrolle sichergestellt. Unzulässige Teile werden beschlagnahmt und vernichtet. Die Kosten der Expertise trägt der Halter des Mofas. In der Regel wird auch die Administrativabteilung der Verkehrsabteilung der Polizei orientiert, wenn Verkehrsregeln verletzt wurden. Dies hat bei schwerwiegenden oder häufigen Verstössen zur Folge, dass Fahrausweise entzogen werden können oder Lernfahrausweise erst nach Ablauf von bestimmten Fristen erteilt werden.