Nusshof: Steuerwesen

Gemeindesteuern natürliche Personen

55% der Staatssteuer

Feuerwehrsteuern

5‰ vom steuerbaren Einkommen

Minimalabgabe Fr. 300.--

Maximalabgabe Fr. 1500.--

Ersatzpflicht = 21 bis 40 Altersjahr

Reformierte Kirchensteuer

0.70 % vom steuerbaren Einkommen

0.07 % vom steuerbaren Vermögen

Römisch Katholische Kirchensteuer

9.0 % der Staatssteuer

Christkatholische Kirchensteuer

 

Gemeindesteuern juristische Personen

4.50 % vom Ertrag

3.50 ‰ vom Kapital

Keine Minimalsteuer

Fälligkeit:

31. Oktober

Skonto:

2.00 % bis 30. Juni auf den steuerbaren Betrag

Verzugszins:

5.0 % ab 01. November

 

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