Niederdorf: Steuersätze

Die Gemeindesteuern werden jeweils am 30. September eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
Einzahlungsscheine über www.steuern.bl.ch


Gemeindesteuern

Natürliche Personen

64 % der Staatssteuer

Juristische Personen

4.5 % des Reinertrages

Kapital 2.5 ‰

 

Kirchensteuer

Evang-ref. Kirchensteuer

0.60 % vom Einkommen

0.06 % vom Vermögen

Röm.-kath. Kirchensteuer

9 % der Staatssteuer

Christ.kath. Kirchensteuer

0.70 % vom Einkommen

0.05 % vom Vermögen

 

Feuerwehrsteuer

Fr. 50.--Grundtaxe, zuzüglich

6 % der Staatssteuer (mind. Fr. 50.--, max. Fr. 400.--)

 

Informationen zum Steuerbezug: www.steuern.bl.ch

 


 

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