Steuermass

Allgemeines


Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist die wichtigste indirekte Steuer, welche in den Kantonen erhoben wird. Sie ist eine indirekte Steuer, weil nach herrschender Auffassung und geltender Gesetzgebung ein Verkehrsvorgang, der Rechtsübergang, Steuerobjekt ist (Rechtsübertragungssteuer).



Steuermass


Das Steuermass für Erbfälle und Schenkungen bis zum 30. Juni 2010 ist progressiv, für Erbfälle und Schenkungen ab dem 1. Juli 2010 in Stufen augestatltet.


Die Formeln und Steuerklassen zur Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuern sind in § 12 ESchStG definiert.



 

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