Verkehrssteuern


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Variable Verkehrssteuern
Die Jahressteuer eines Fahrzeuges berechnet sich wie folgt: Rappen x Gesamtgewicht (Pos. 33 im Fahrzeugausweis) und wird auf den nächsten ganzen Franken auf- oder abgerundet.

 

CHF pro kg Gesamtgewicht1

CHF pro kg Gesamtgewicht1

Fahrzeugart

2011

2011
inkl. 20% Verkehrs-
steuerrabatt für
LSVA-pflichtige
Fahrzeuge

2012

2012
inkl. 20% Verkehrs-
steuerrabatt für
LSVA-pflichtige
Fahrzeuge

Personenwagen, leichte Motorwagen ohne Wechselschild

0.349466

---

0.350220

---

Lastwagen, Gesellschaftswagen, Sattelschlepper2

0.188174

0.1505392

0.188580

0.150864

Motorräder

0.40323

---

0.404100

---

Wohn- und Sportgeräteanhänger

0.161292

---

0.161640

---

Lieferwagen, leichte Motorwagen
mit Wechselschild

1. Tonne

336.03

---

336.75

---

jedes weitere kg

0.161292

---

0.161640

---

Sachentransportanhänger

1. Tonne

161.29

129.04

161.64

129.312

jedes weitere kg

0.080646

0.0645168

0.08082

0.064656

1 Position 33 im Fahrzeugausweis
2 Bei Sattelschleppern ist das Gewicht des Zuges (Pos. 35 im Fahrzeugausweis) für die Steuerberechnung massgebend.

 

Pauschale Verkehrssteuern

Kategorie (Pauschalsteuer in Franken)

2011

2012

Arbeitsanhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht

81.--

81.--

Arbeitsanhänger über 3,5 t Gesamtgewicht

129.--

129.--

Arbeitskarren bis 3,5 t Gesamtgewicht

153.--

154.--

Arbeitskarren über 3,5 t Gesamtgewicht

306.--

307.--

Arbeitsmaschinen bis 3,5 t Gesamtgewicht

258.--

259.--

Arbeitsmaschinen über 3,5 t Gesamtgewicht

516.--

517.--

Händlerschilder für Motor- und Kleinmotorräder, Anhänger,
Arbeitsmotorwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge

323.--

323.--

Händlerschilder für Motorwagen

1000.--

1002.--

Kleinmotorräder

60.--

61.--

Landwirtschaftliche Einachser

60.--

61.--

Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge

153.--

154.--

Landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge

306.--

307.--

Motorkarren bis 3,5 t Gesamtgewicht

258.--

259.--

Motorkarren über 3,5 t Gesamtgewicht

516.--

517.--

Motorrad- und Einachsanhänger

32.--

32.--

Sattelschlepper (ab 2. Immatrikulation)

161.--

162.--

Schaustelleranhänger

64.--

65.--

Industrietraktoren

739.--

741.--

Gemischtwirtschaftstraktoren

370.--

370.--


Wechsel-Kontrollschilder
Bei Wechselschildern wird die Verkehrssteuer für das Fahrzeug mit dem höheren Gesamtgewicht erhoben. Für das zusätzliche Fahrzeug beträgt die Steuer pauschal 67 Franken (2011: 67 Franken) pro Kalenderjahr. Wenn auf einem Wechselschild ein Fahrzeug aus- und nicht am selben Tag wieder eingelöst wird, wird diese Steuer erneut erhoben. Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Wechselschildsteuer.

 

Verkehrssteuer-Rabatt nur noch für LSVA-Pflichtige Fahrzeuge
Mit der Volksabstimmung über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal vom 24. September 2006 wurde der Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes in Höhe von 20% zugestimmt. Von der Ausser-Kraft-Setzung des Verkehrssteuerrabattes ausgenommen sind alle Motorfahrzeuge, die der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) des Bundes unterliegen.

 

Berechnung der Verkehrssteuer 2010
Der Landesindex der Konsumentenpreise ist vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 um 1 Punkt auf 115.1 Punkte zurückgegangen. Davon wurden 50% bei der Berechnung der Verkehrssteuer 2010 berücksichtigt.

 

Berechnung der Verkehrssteuer 2011
Der Landesindex der Konsumentenpreise ist vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 um 0.3 Punkte auf 115.4 Punkte gestiegen. Davon wurden 50% bei der Berechnung der Verkehrssteuer 2011 berücksichtigt.

 

Berechnung der Verkehrssteuer 20112
Der Landesindex der Konsumentenpreise ist vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 um 0.5 Punkte auf 115.9 Punkte gestiegen. Davon wurden 50% bei der Berechnung der Verkehrssteuer 2012 berücksichtigt.

 


 

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