Verkehrssteuern für Fahrzeuge mit alternativem Treibstoff


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Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, Fahrzeuge, welche folgende Kriterien kumulativ erfüllen, für die Jahre 2009 bis und mit 2011 von der Verkehrssteuer zu 50 % zu befreien:

 

Elektrofahrzeuge

Sämtliche Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind zu 50 % steuerbefreit.

 

Personenwagen

- Mindestens Euro-Norm 4
- Hybrid- oder Gasantrieb
- Energieeffizienzkategorie A

 

Lieferwagen und Lastwagen

- Mindestens Euro-Norm 4
- Hybrid- oder Gasantrieb

 

Gesetzliche Grundlage

Dekret zum Gesetz über die Verkehrsabgaben

 

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte folgende Seiten:
Euro-Norm 4
Energieetikette
Weitere Auskünfte erteilt das Bundesamt für Strassen (astra)


 

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