Verkehrssteuern für Fahrzeuge mit alternativem Treibstoff |
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Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, Fahrzeuge, welche folgende Kriterien kumulativ erfüllen, für die Jahre 2009 bis und mit 2011 von der Verkehrssteuer zu 50 % zu befreien: |
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Elektrofahrzeuge |
Sämtliche Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind zu 50 % steuerbefreit. |
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Personenwagen |
- Mindestens Euro-Norm 4 |
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Lieferwagen und Lastwagen |
- Mindestens Euro-Norm 4 |
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Gesetzliche Grundlage |
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