Abteilung Steuergericht
Die Abteilung Steuergericht ist als erstinstanzliches Gericht zuständig zur Beurteilung von Rekursen gegen Entscheide der kantonalen Steuerverwaltung, der kantonalen Taxationskommission oder eines Gemeinderates in den Bereichen Staatssteuern, Gemeindesteuern, Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern, Katasterschätzungen, Erbschafts-und Schenkungssteuern, Quellensteuern als auch von Beschwerden gegen Entscheide der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft oder der kantonalen Militärverwaltung in den Bereichen direkte Bundessteuern, Verrechnungssteuern und Wehrpflichtersatzabgaben.
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Abteilung Enteignungsgericht
Die Abteilung Enteignungsgericht ist Beschwerdeinstanz bei Verfügungen betreffend Gebühren und Vorteilsbeiträge für Erschliessungsleistungen (z. B. in den Bereichen Wasser, Kanalisation und Strasse). Sie beurteilt ausserdem Beschwerden gegen den Kostenverteiler (Ausgleichszahlungen und Umlegungskosten) im Baulandumlegungsverfahren. Ferner ist die Abteilung Enteignungsgericht zuständig für Entscheide über die vorzeitige Besitzeinweisung des Gemeinwesens und die Festsetzung der Enteignungsentschädigung.
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