3. Stabilisierungspaket des Bundes


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Im Herbst 2009 hat das Bundesparlament eine dritte Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen beschlossen. Dieses dritte Paket ist v.a. auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet und soll die Arbeitslosigkeit bekämpfen, insbesondere soll es zur Vermeidung zusätzlicher Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit dienen und Aussteuerungen vermeiden. Das vom Parlament beschlossene Bundesgesetz ist auf den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 befristet.

 

Das 3. Stabiliserungspaket beinhaltet insbesondere folgende Massnahmen:

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Finanzhilfen für die Weiterbildung stellenloser Lehrabgänger
Die Weiterbildungen dürfen höchstens 12 Monate dauern. Die finanzielle Beteiligung des Bundes beträgt maximal 50% der Weiterbildungskosten, höchstens aber 5'000 CHF. Die Begünstigen dürfen nicht gleichzeitig Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen. Mit dem gesamtschweizerischen Vollzug der Massnahme beauftragt wurde die Stiftung Speranza. Kontakt: www.stiftungsperanza.ch

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Finanzhilfen zur Förderung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt
Unter 30-jährige anspruchsberechtigte Arbeitslose erhalten bei einer unbefristeten Anstellung während höchstens 6 Monaten monatlich 1'000 CHF Lohnsubvention. Die Löhne müssen berufs- und ortsüblich sein. Der Vollzug liegt bei den Kantonen.

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Finanzhilfen für Weiterbildung während der Kurzarbeit
Die Finanzhilfen pro Arbeitnehmer betragen 50 % der Weiterbildungskosten, höchstens 5'000 CHF. Die Beiträge werden direkt an die Unternehmen geleistet. Der Vollzug liegt bei den Kantonen.

 


 

Kontakt KIGA

3. Stabilisierungspaket des Bundes - Ansprechperson für den Kanton Basel-Landschaft:


Linus Jüngling
stv. Abteilungsleiter Ergänzende Massnahmen in der ALV, EMA
KIGA Baselland
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln 1


T Direkt 061 552 78 21
F 061 552 77 76
E-mail



 

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