3. Stabilisierungspaket des Bundes |
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Im Herbst 2009 hat das Bundesparlament eine dritte Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen beschlossen. Dieses dritte Paket ist v.a. auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet und soll die Arbeitslosigkeit bekämpfen, insbesondere soll es zur Vermeidung zusätzlicher Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit dienen und Aussteuerungen vermeiden. Das vom Parlament beschlossene Bundesgesetz ist auf den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 befristet.
Das 3. Stabiliserungspaket beinhaltet insbesondere folgende Massnahmen: | |
- | Finanzhilfen für die Weiterbildung stellenloser Lehrabgänger |
- | Finanzhilfen zur Förderung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt |
- | Finanzhilfen für Weiterbildung während der Kurzarbeit |
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Kontakt KIGA
3. Stabilisierungspaket des Bundes - Ansprechperson für den Kanton Basel-Landschaft:
Linus Jüngling
stv. Abteilungsleiter Ergänzende Massnahmen in der ALV, EMA
KIGA Baselland
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln 1
T Direkt 061 552 78 21
F 061 552 77 76
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