Das Sportamt Baselland befasst sich mit allen Themen des kantonalen und kommunalen Sportstättenbauens und wirkt entsprechend einflussnehmend mit in zuständigen Gremien, bietet Hilfen an bei Grundlagenermittlungen, Planung von Sportstätten unter Hinweis auf langjährige Erfahrungen bei Beachtung zwingender Erkenntnisse, Vorschriften, Richtlinien, funktionellen Zusammenhängen, den Sicherheitsaspekten und Auflagen.

- | Der besondere Weg des Sportamts ist die Beratung und Hilfestellung in der frühen Projektphase und vertritt die Interessen der sporttreibenden Menschen (Schulsport, Vereinssport, Ausbildungsbereiche usw.) und leitet aus dieser Sicht die Funktions- und Beratungsgrundsätze ab. |
- | Das Sportamt beachet die Entwicklung auf dem Sportstättensektor und nimmt entsprechend Einfluss auf eine zukunftsgerechte Planung. |
- | Das Sportamt achtet auf wirtschaftlichen Betrieb und auf verantwortbare Folgekosten nach dem Stand und Regelwerk der Technik. |
- | Das Sportamt setzt sich ein für eine massvolle Nutzung zu den "Erstellungskosten" und den nichtgenutzten Hallen-Stunden. |