Sportanlass / Animation

> Sportamt

Das Sportamt unterstützt Organisatoren von Sportveranstaltungen und Ferienanimation mit Kindern und Jugendlichen. Anmelden können Organisatoren von öffentlich ausgeschriebenen bedeutenden lokalen Sportveranstaltungen, welche nicht von Swisslos Sportfonds-Beiträgen profitieren. Interne Vereinsanlässe werden nicht berücksichtigt. Dem Gesuch beizulegen sind zwingend die Ausschreibung und der Nachweis über die öffentliche Ausschreibung.


Auskunft: Christian Saladin, Verwalter Swisslos Sportfonds



 

Spielregeln

Anlass / Programm  

Anmelden können Organisatoren von kantonalen, regionalen oder bedeutenden lokalen Sportveranstaltungen. Eine Ausschreibung ist beizulegen (Programmheft, Infoblatt).

Anmeldung/
Organisation

Die Anmeldung hat spätestens 20 Tage vor der Durchführung zu erfolgen.
Es können Verbände, Vereine, Jugendorganisationen und freie Gruppen mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft oder mit Bezeichnung "beider Basel" anmelden.

Kursbewilligung

Nur vom Sportamt Baselland bewilligte Anlässe sind entschädigungs-berechtigt. Abrechnungsunterlagen werden mit der Kursbewilligung zugestellt. Die Abrechnung muss innert drei Wochen erfolgen.

Kursdatum/-dauer
Häufigkeit

Der Sportanlass muss mindestens zwei Stunden dauern. Erstreckt sich der Anlass über zwei und mehr Tage, kann nur einmal abgerechnet werden. Pro Jahr können in der Regel max. vier Sportanlässe durch die gleiche Organisation angemeldet werden.

Teilnehmer/-innen

Beiträge erhält der Organisator für die aktiven Kinder und Jugendlichen bis 20 Jahren, sofern sich mindestens 20 Kinder und Jugendliche beteiligen.

Abrechnung und Beiträge  

Beim Sportanlass beträgt der Beitrag pro Kind und Jugendlichen (bis 20 Jahre) 6 Franken. Die maximale Entschädigung beläuft sich auf 1'800 Franken. Der Abrechnung ist eine Teilnehmerliste mit Angabe der Jahrgänge beizulegen.
In besonderen Fällen werden Pauschalbeiträge ab 150 Franken bis zu einem Höchstbeitrag von 500 Franken ausbezahlt. Alle Unterlagen können vom Sportamt jederzeit zur Einsicht verlangt werden und sind bis zur Auszahlung der Beiträge aufzubewahren.

Ferienanimation

Anlässe mit Animationscharakter, die in der Regel während den Schulferien für Kinder im JSBL-Alter (bis 10 Jahre) stattfinden, werden nach Möglichkeit unterstützt.
Die Pauschalbeiträge setzt das Sportamt fest.

> Anmeldeformular [PDF]



 

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