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Verordnung über den Swisslos Sport-Fonds
Richtlinien / Formulare (Beitragsgesuche) | ||
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Kurzporträt Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie ist eine Genossenschaft. Genossenschafter sind die Kantone der Deutschschweiz und der Kanton Tessin. Im Auftrag dieser zwanzig Kantone bietet Swisslos Lotteriespiele an - Zahlenlottos (Swiss Lotto, Euro Millions) und eine ganze Palette von Losen. Anfang 2007 hat Swisslos auch die Sportwetten Toto und Sporttip übernommen, die sie bisher im Auftrag der Sport-Toto-Gesellschaft betrieben und vermarktet hat. Der Reingewinn aus diesen Produkten kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute. Nutzniesser sind zum einen die kantonalen Lotterie- und Sport-(Toto-)Fonds, die damit gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Natur, Soziales und Breitensport unterstützen. Zum andern der nationale Sport - namentlich Swiss Olympic, der Schweizer Fussball und das Schweizer Eishockey - der via Sport-Toto-Gesellschaft von Swisslos profitiert. Swisslos Sport-Fonds im Kanton Basel-Landschaft Per 20. Januar 2009 genehmigte der Regierungsrat die neue Verordnung über den Swisslos Sport-Fonds. Als wesentlichste Änderung wurde die Geldquelle „Swisslos" in die Namensgebung aufgenommen. Im Zentrum der Überarbeitung stand die Verbesserung der Beitragsleistungen an die Vereine, Verbände und Sportorganisationen. Der Swisslos Sport-Fonds wird wie bisher vom Sportamt verwaltet. Die Mittel des Swisslos Sport-Fonds werden zur Förderung sportlicher Tätigkeiten und zur Schaffung günstiger Voraussetzungen für sportliche Aktivitäten verwendet. Dem Swisslos Sport-Fonds werden jährlich 22 Prozent (ca. 3 Millionen Franken) des dem Kanton zufallenden Anteils am Reingewinn der SWISSLOS zugewiesen. Primär profitieren die Sportverbände und ihre Vereine, Einzelpersonen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, gemeinnützige Institutionen, privatrechtliche Organisationen sowie Gemeinden mit speziellen Projekten im Zusammenhang mit der Sportförderung von den Mitteln des Swisslos Sport-Fonds. Beiträge können geleistet werden für die Organisation von Sportveranstaltungen, Durchführung von Jugendsportlagern, Talent- und Leistungssportförderung, grössere Anschaffungen von Sportmaterial und für Sportanlagen. Sämtliche Gesuche sind schriftlich an das Sportamt Baselland zu stellen, für Standardgesuche sind die entsprechenden Antragsformulare und Richtlinien unter Richtlinien/Formulare zu finden. Bei weiteren Fragen steht Carmen Schaub unter Telefon 061 827 91 02 gerne zur Verfügung. Medienmitteilung vom 21. Januar 2010: Swisslos-Sport-Fonds-Bilanz 2009 Medienmitteilung vom 21. Juli 2009: 1.9 Millionen Franken Unterstützungsbeiträge Back to Top |
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