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Medienmitteilung zur Spitalliste 1998 aus der gemeinsamen Regierungsrats-Sitzung Basel, Liestal, 30. Mai 1997 |
| Allgemeine Auskunft erteilt Tel. 061 / 925 59 11 |
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| Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht) |
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| Mit dem Abbau von Überkapazitäten an Akut-Spitalbetten ernst machen: Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Bis im Jahre 2002 sollen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft die bestehenden Überkapazitäten an Spitalbetten abgebaut werden. Die von den beiden Kantonsregierungen genehmigte gemeinsame Spitalplanung sieht eine Reduktion des Spitalangebotes im Akutbereich um rund 620 Betten vor. Der erste Abbauschritt mit gut 300 Einheiten soll bis Ende 1998 abgeschlossen sein und trifft mit einem hälftigen Anteil die Basler Belegspitäler. Anlässlich einer Medienorientierung haben Sanitätsdirektorin Veronica Schaller und Sanitätsdirektor Eduard Belser den Entwurf der Spitallisten vorgestellt. Im Bereich der somatischen Akutmedizin wird eine gemeinsame Spitalliste für beide Kantone zusammen erstellt - vorläufig noch ein Novum für die Schweiz. Bis Ende August läuft nun das Vernehmlassungsverfahren. Per 1. Januar 1998 werden die definitiven Spitallisten erlassen. Die Regierungen der beiden Basel sind sich bewusst, dass die Umsetzung der Planungsvorgaben mit einschneidenden strukturellen Veränderungen des öffentlichen und privaten Spitalangebotes in der Region Basel und damit auch mit einem Verlust an Arbeitsplätzen verbunden ist. Die Kantone sind indessen verpflichtet, für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung zu sorgen. Erklärte Zielsetzung der beiden Regierungen ist es, unnötige Kosten als Folge des überdimensionierten Spitalangebotes abzubauen und damit weiteren Prämiensteigerungen entgegenzuwirken.
Der Kanton Basel-Stadt verfügt im gesamtschweizerischen Vergleich über die mit Abstand höchste Bettendichte in der somatischen Akutversorgung. Das breite öffentliche und private Spitalangebot, einschliesslich der hochspezialisierten Zentrumsmedizin der Universitätskliniken, wird allerdings nicht allein von der baselstädtischen Wohnbevölkerung genutzt: Fast 40 Prozent der Patientinnen und Patienten stammen aus Baselland und der weiteren Region. Eine gemeinsame Spitalplanung und eine gemeinsame Spitalliste der beiden Basel im Bereich der somatischen Akutversorgung ist somit ein Gebot der planerischen Vernunft. Sie ist aber gleichzeitig auch eine politische Absichtserklärung der beiden Regierungen, den Weg einer engen Zusammenarbeit in der Spital- und Gesundheitspolitik konsequent weiter zu verfolgen.
Im Rahmen der Bedarfsplanung haben die Spitalplaner festgestellt, dass in der Psychiatrie, in der Geriatrie und in der Rehabilitation heute in beiden Kantonen kein Überangebot an Betten herrscht. Für die Rehabilitation werden sogar Kliniken in Drittkantonen beansprucht. Die jeweiligen Spitäler der beiden Kantone werden folglich mit ihrem bestehenden Leistungsangebot in die entsprechenden Spitallisten der beiden Kantone aufgenommen. Da in diesen Bereichen die Versorgungsstrukturen wenig miteinander verflochten sind, gibt es hier getrennte Spitallisten für Basel-Stadt und Baselland.
Handlungsbedarf besteht bei den Akutbetten: In den beiden Basel standen Ende 1995 2’743 Akutbetten (ohne Psychiatrie) zur Verfügung; das sind pro tausend Einwohner 6 Betten. Die Bettendichte vergleichbarer Versorgungsregionen bzw. anderer Universitätskantone liegt mit Werten zwischen 4 und 5 Betten pro Einwohner deutlich tiefer. Das bestehende Überangebot und die Konzentration auf den Stadtkanton trägt dazu bei, dass Basel-Stadt mit Genf die höchsten Gesundheitskosten der Schweiz und damit auch sehr hohe Krankenkassenprämien hat. Vorgabe der Spitalplanung der beiden Kantone ist es nun, das Spitalangebot - bezogen auf die eigene Wohnbevölkerung - stufenweise auf einen Richtwert von 3,8 Betten pro 1000 Einwohner zu reduzieren. Dieser Wert von 3,8 ist ein massvolles Ziel. Die Vorgabe berücksichtigt, dass Basel-Stadt einen überdurchschnittlich hohen Anteil an hochbetagten Einwohnerinnen und Einwohnern aufweist, die öfter und länger auf stationäre Versorgung im Akutspital angewiesen sind. Zusätzlich sollen weiterhin Bettenkapazitäten zur Verfügung stehen, um der hohen „Importquote" von Patientinnen und Patienten aus Drittkantonen und dem grenznahen Ausland Rechnung zu tragen.
Der Abbau der Überkapazitäten in der somatischen Akutversorgung wird in zwei Phasen erfolgen. Der erste Schritt soll Ende 1998 abgeschlossen sein und zu einer Bettenreduktion von 308 Einheiten gegenüber dem Stand 1995 führen. Der zweite Schritt soll bis Ende 2002 zu einer weiteren Reduktion um 315 Betten führen. Die Umsetzung dieser Abbauziele setzt in beiden Phasen einschneidende strukturelle Veränderungen in der Basler Spitallandschaft voraus: Eine optimale Auslastung der einzelnen Spitäler, die Vermeidung von unnötigen Hospitalisationen und Fehlbelegungen und die Reduktion der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer auf das medizinisch Notwendige setzt die konsequente Anwendung neuer, vermehrt ambulanter und teilstationärer Angebote voraus. Es wird also ein gewisses, zahlenmässig allerdings sehr viel kleineres Ersatzangebot brauchen, unter anderem in den Bereichen Rehabilitation, Spitex und Hospize. Die Spitäler der Region werden verstärkt im Sinne von Schwerpunktbildungen miteinander kooperieren müssen. Der Bettenabbau wird aber auch zur Schliessung bzw. Neuausrichtung von einzelnen Spitälern oder Spitalabteilungen führen. Insgesamt werden die Abbaumassnahmen notwendigerweise mit einem Stellenabbau verbunden sein, an öffentlichen wie an privaten Spitälern. Mit flankierenden Massnahmen sollen die Auswirkungen für die Betroffenen abgefedert werden.
Zum ersten Abbauschritt per 1998 werden fast alle Spitäler der beiden Kantone beizutragen haben: In den öffentlichen Spitälern werden gegenüber dem Stand 1995 durch weitere Rationalisierungen und betriebliche Optimierung 140 Betten abgebaut, 168 Betten sollen es in den Privatspitälern sein. Von den insgesamt 308 abzubauenden Betten müssen 54 in basellandschaftlichen, 254 in baselstädtischen Spitälern abgebaut werden. Bei den Basler Belegspitälern soll die Spitalliste zu einer Strukturbereinigung führen: Der Gesamtbettenbestand der drei Häuser Merian-Iselin-Spital, Bethesda-Spital und Josefsklinik soll von 342 Betten (Stand 1995, ohne Pflegeheimbetten) um 155 auf insgesamt maximal 187 Betten reduziert werden. In welcher Weise und mit welchem Leistungsspektrum sich das künftige Belegbettenangebot ab 1999 auf die verbleibenden Standorte verteilen wird, soll erst im Anschluss an das Vernehmlassungsverfahren festgelegt werden. Diese markante Reduktion des Belegbettenangebotes im ersten Abbauschritt trägt der Tatsache Rechnung, dass Basel bezüglich der Privatspitäler-Dichte im gesamtschweizerischen Vergleich einen Spitzenplatz einnimmt. In direktem Bezug zum überdimensionierten Belegbettenangebot steht die extrem hohe Zahl von freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten im Kanton Basel-Stadt (1 Arzt/Ärztin pro 303 Einwohnerinnen und Einwohner; gesamtschweizerischer Durchschnitt: pro 559). Diese Überversorgung ist mit ein Grund für die hohen Gesundheitskosten des Stadtkantons. Auch nach erfolgtem Bettenabbau wird das Belegbettenangebot hinreichend gross sein, um das ganze medizinische Spektrum insbesondere für die (zahlenmässig zurückgehenden) Zusatzversicherten anbieten zu können - aber nicht mehr jedes Angebot an jedem Standort. Die Verknappung des Betten-angebotes wird zudem zu einer strengeren Zulassung der Belegärztinnen und Belegärzte führen müssen, was nicht nur aus Kostengründen, sondern auch unter qualitativen Gesichtspunkten im Interesse der Patientinnen und Patienten liegt.
Die zweite Abbauphase bis zum Jahre 2002 beinhaltet spital- und kantonsübergreifende Strukturbereinigungen. Die beiden Regierungen verfolgen das Ziel, durch Verbundlösungen und Spitalkooperationen zu Schwerpunkt-bildungen zu finden, welche einen weiteren Abbau von insgesamt 315 Betten erlauben. Schwergewichtig betroffen sein werden das Kantonsspital Basel (inkl. die Universitätskliniken, die heute noch ihren Standort im Felix Platter-Spital haben), die beiden Kinderkliniken, das St. Claraspital und das Gemeindespital Riehen. Dabei wird die Erhaltung der universitären Zentrumsmedizin für die Region Basel und damit die Gewährleistung von komplexen Notfallbehandlungen und von komplizierten Wahleingriffen durch jederzeit verfügbare Spezialistenteams vorausgesetzt. Die erforderlichen Strukturänderungen sind teilweise bereits eingeleitet - so etwa das Projekt der gemeinsamen Universitäts-Kinderklinik BS/BL mit zwei Standorten - und werden mit dem Endtermin der grossen baulichen Sanierung des Kantonsspitals Basel (Klinikum 1-West) im Jahre 2002 ihren Abschluss finden. Aus heutiger Sicht wird sich dabei am Ende dieses Prozesses das Verhältnis zwischen Privatspitälern und öffentlichen Spitälern gegenüber dem Stand von 1995 nicht markant verändern.
Die beiden Regierungen sind entschlossen, den gesetzlichen Planungsauftrag massvoll, aber konsequent in den zu erlassenden Spitallisten umzusetzen. Angesichts des Kostenniveaus der Gesundheitsversorgung und der noch immer steigenden Prämien in der Krankenversicherung ist es zwingend, teure Überkapazitäten im Spitalbereich abzubauen. Die Regierungen werden darauf bedacht sein, dass der mit der Reduktion von Spitalbetten zwangsläufig verbundene Verlust an Arbeitsplätzen möglichst sozialverträglich gestaltet wird. Wie bisher wird der weitere Planungsprozess offen und in direktem Kontakt mit den beteiligten Leistungserbringern und den Krankenversicherern geführt. Als nächster Schritt werden nun die Unterlagen zur Spitalliste bis Ende August bei den Beteiligten in Vernehmlassung gegeben.
Die ausführlichen Unterlagen zur Spitalliste BS/BL finden Sie integral auf Internet: |
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