Pensionierung/Renten

Die Renten aus beruflicher Vorsorge (BVG-Renten / 2. Säule), die seit dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen haben, die vertraglichen Renten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sowie die AHV- und IV-Renten sind zu 100% steuerbar.


Allerdings bleiben Renten aus beruflicher Vorsorge gemäss BVG, die vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen haben und auf einem Vorsorgeverhältnis beruhen, das am 31. Dezember 1986 bereits bestanden hat, in der Regel auch weiterhin zu 80 Prozent steuerbar.


Leibrenten aus freier Selbstvorsorge (Säule 3b) sind zu 40% als Einkommen steuerbar.
Erwerbsunfähigkeitsrenten aus reinen Risikoversicherungen müssen jedoch zu 100% als Ersatzeinkommen versteuert werden.


Die ordentlichen und ausserordentlichen Ergänzungsleistungen der AHV und der IV sind steuerfrei.


Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge gemäss BVG (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a) werden weiterhin mit einer separaten Jahressteuer zu reduziertem Tarif besteuert (Staatssteuer: Rentensatz, mindestens 2%; direkte Bundessteuer: 1/5 des Jahrestarifs/Prae (bis 2010); 1/5 des Jahrestarifs/Post (ab 2011).


Von Kapitalleistungen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) kann die steuerpflichtige Person bei der Staatssteuer die in den Jahren 1999 und 2000 geleisteten Beiträge in Abzug bringen, wenn sie wegen der Umstellung auf die einjährige Steuerveranlagung steuerlich nicht berücksichtigt werden konnten.


Alle übrigen Kapitalleistungen werden - eventuell zu reduziertem Steuersatz - zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.



 

Rentensatz: Die Besteuerung einer Kapitalleistung nach dem Rentensatz erfolgt zu dem Satz, der sich nach der statistischen Lebenserwartung des steuerpflichtigen Mannes oder der steuerpflichtigen Frau für eine jährliche Rente ergäbe, die anstelle der Kapitalleistung ausgerichtet würde. Falls die so ermittelte jährliche Rente mit einem Satz unter 2% besteuert werden müsste oder gar steuerfrei wäre, gilt bei der Staatssteuer der Minimalsteuersatz von 2%.

Vorgehen (siehe auch unter: Berechnen der Steuer)


Rentensatztabelle (ab 2005) [PDF]



 

Back to Top





































Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.