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Falls Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, nehmen Sie bitte mit der Sozialhilfebehörde Nenzlingen Kontakt auf. Die Sozialhilfebehörde wird einen allfälligen Anspruch auf Sozialhilfeunterstützung aufgrundlage des von Ihnen einzureichenden Unterstützungsgesuches und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Sozialhilfegesetz Basel-Landschaft mit dazugehöriger Verordnung) abklären. Sozialhilfebehörde Nenzlingen Rolf Emmenegger, Präsident Ersilia Krummenacher, Aktuarin Für Auskünfte steht Ihnen auch das Kantonale Sozialamt zur Verfügung. |