Nenzlingen: Sozialhilfe

Falls Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, nehmen Sie bitte mit der Sozialhilfebehörde Nenzlingen Kontakt auf. Die Sozialhilfebehörde wird einen allfälligen Anspruch auf Sozialhilfeunterstützung aufgrundlage des von Ihnen einzureichenden Unterstützungsgesuches und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Sozialhilfegesetz Basel-Landschaft mit dazugehöriger Verordnung) abklären.


Sozialhilfebehörde Nenzlingen


Rolf Emmenegger, Präsident
Grellingerweg 3
4224 Nenzlingen
Tel. 061 741 39 16


Ersilia Krummenacher, Aktuarin
Grellingerweg 11
4224 Nenzlingen
Tel. 061 741 12 34


Für Auskünfte steht Ihnen auch das Kantonale Sozialamt zur Verfügung.