Sozialdienst in den Bezirksgefängnissen und Arrestlokalen

> Bewährungshilfe ¦ Angebote und Leistungen

Auftrag
Der Untersuchungsgefangene hat das Recht auf Kontakt zum Sozialdienst, welcher von der Bewährungshilfe des Kantons Basel-Landschaft angeboten wird.
Vgl. Art. 96 StGB


Zielgruppe
Untersuchungsgefangene des Kantons Basel-Landschaft in den Bezirksgefängnissen Liestal und Arlesheim (nach Erfordernis auch in ausserkantonalen Untersuchungsgefängnissen).


Ziel
Das Ziel ist die Ressourcenerhaltung resp. -förderung im psychischen und sozialen Bereich. Wir streben in dem uns zur Verfügung stehenden Rahmen die Aufrechterhaltung des sozialen Systems der Inhaftierten an (Wohn- Arbeitssituation, finanzielle Verpflichtungen, Beziehungsnetz - sofern Kollusionsgefahr entfällt).


Mittel

ein Erstkontakt mit den Inhaftierten innerhalb der ersten 2 - 3 Wochen

wöchentlicher Sozialdienst zu festgelegten Zeiten

Sachhilfe (Anträge an Sozialhilfebehörden etc.)

Stütze und Begleitung in der Haftsituation

Triage (an Suchtberatung, Externe Psychiatrische Dienste)

Sozialberichte

Mithilfe bei der Suche nach einem Therapieplatz

Teilnahme/Begleitung an Gerichtsverhandlungen

Einbezug von Dolmetschern

 

Polizeiposten und Ausschaffungshaft
Auf Wunsch der Inhaftieren oder der Gefangenenbetreuer besuchen wir auch Insassen in den Polizeiposten oder in der Ausschaffungshaft.



 

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