Auftrag
Der Untersuchungsgefangene hat das Recht auf Kontakt zum Sozialdienst, welcher von der Bewährungshilfe des Kantons Basel-Landschaft angeboten wird.
Vgl. Art. 96 StGB
Zielgruppe
Untersuchungsgefangene des Kantons Basel-Landschaft in den Bezirksgefängnissen Liestal und Arlesheim (nach Erfordernis auch in ausserkantonalen Untersuchungsgefängnissen).
Ziel
Das Ziel ist die Ressourcenerhaltung resp. -förderung im psychischen und sozialen Bereich. Wir streben in dem uns zur Verfügung stehenden Rahmen die Aufrechterhaltung des sozialen Systems der Inhaftierten an (Wohn- Arbeitssituation, finanzielle Verpflichtungen, Beziehungsnetz - sofern Kollusionsgefahr entfällt).
Mittel | |
- | ein Erstkontakt mit den Inhaftierten innerhalb der ersten 2 - 3 Wochen |
- | wöchentlicher Sozialdienst zu festgelegten Zeiten |
- | Sachhilfe (Anträge an Sozialhilfebehörden etc.) |
- | Stütze und Begleitung in der Haftsituation |
- | Triage (an Suchtberatung, Externe Psychiatrische Dienste) |
- | Sozialberichte |
- | Mithilfe bei der Suche nach einem Therapieplatz |
- | Teilnahme/Begleitung an Gerichtsverhandlungen |
- | Einbezug von Dolmetschern |
| |
Polizeiposten und Ausschaffungshaft
Auf Wunsch der Inhaftieren oder der Gefangenenbetreuer besuchen wir auch Insassen in den Polizeiposten oder in der Ausschaffungshaft.
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