Ist aus arbeitsmarktlicher und persönlicher Sicht der versicherten Person der Schritt in die selbständige Erwerbstätigkeit aufgrund einer Geschäftsidee die beste Variante die Arbeitslosigkeit zu beenden, kann die ALV (Arbeitslosenversicherung) für eine beschränkte Dauer dieses Vorhaben fördern z.B. mit der Befreiung von wesentlichen Pflichten der ALV gegenüber.
Weitere Informationen erteilt die RAV-Personalberatung.
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Merkblatt [PDF]