Kriterien der selbständigen Erwerbstätigkeit

Nach Lehre und Praxis gelten jene Personen als selbständig Erwerbend, die durch Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital in frei gewählter Organisation, auf eigenes Risiko, dauerhaft, planmässig und nach aussen sichtbar zum Zweck der Gewinnerzielung am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Der Eintrag ins Handelsregister oder das Führen einer Buchhaltung ist nicht Voraussetzung, jedoch müssen Aufzeichnungen vorgenommen werden.


Einsatz von Kapital und Arbeit
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit ist der Einsatz von Kapital und Arbeit. Die Arbeitsleistung kann persönlich aber auch durch einen Dritten gestützt auf arbeitsvertraglicher oder auftragsrechtlicher Grundlage erbracht werden.
Beim Kapitaleinsatz kann es sich um Eigen- oder Fremdkapital handeln. Der Faktor Kapital tritt bei den verschiedenen Arten von selbständiger Erwerbstätigkeit unterschiedlich in Erscheinung. Es ist jedoch nicht notwendig, dass es sich um einen beträchtlichen Einsatz von Arbeit und Kapital handelt.


Eigenes Risiko
Die Tätigkeit und der Kapitaleinsatz müssen auf eigenes Risiko erfolgen. Auch das Verlust- und das Delkredere-Risiko müssen also selbst getragen werden.


Frei gewählte Organisation
Unter dem Merkmal der frei gewählten Organisation ist nicht die Gesellschaftsform zu verstehen, sondern die Unabhängigkeit von einem Dritten. Grundsätzlich soll dieses Merkmal als Abgrenzungskriterium zur unselbständigen Erwerbstätigkeit dienen. Der selbständig Erwerbende ist bei der Gestaltung seiner Arbeitsabläufe, der Auswahl seiner Mitarbeiter und dem Aufbau der Geschäftsbeziehungen grundsätzlich frei.


Sichtbare Teilnahme am Wirtschaftsverkehr
Dieses Kriterium stellt auf die Aussenbeziehungen des selbständig Erwerbenden, wie Auftreten auf dem Markt, Akquisition von Kunden usw. ab.


Gewinnstrebigkeit
Das Merkmal der Gewinnstrebigkeit beinhaltet sowohl subjektive als auch objektive Kriterien. Eine selbständige Erwerbstätigkeit setzt eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Dieses subjektive Merkmal muss anhand von äusseren Umständen (objektive Kriterien) nachgewiesen werden. Ein langfristiger finanzieller Misserfolg oder die Aussichtslosigkeit je einen Gewinn zu erzielen, ist ein gewichtiges Indiz dafür, dass es sich bei den Handlungen der Steuerpflichtigen nicht um eine selbständige Tätigkeit handelt.


Dauer und Planmässigkeit
Die Merkmale der Dauer und Planmässigkeit sind in der Praxis sehr schwer abzugrenzen. Damit ein steuerbares Einkommen oder ein abziehbarer Verlust entsteht, ist erforderlich, dass die Tätigkeit dauerhaft ist und nicht bloss vorübergehend oder gelegentlich. Eine bloss sporadische Tätigkeit ohne planmässiges Vorgehen, erfüllt die Voraussetzungen einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht. Nur dann ist von einer Tätigkeit auszugehen, wenn diese längerfristig zur Erzielung eines Überschusses führt.



 

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