Hinweise und Angebote an die Schule |
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Die Schule ist eine Institution, die im Leben heranwachsender Menschen eine wesentliche Rolle spielt. Sie ist ein Ort, wo sich Kinder und Jugendliche unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft treffen, sich auseinandersetzen, lernen, streiten und Konflikte austragen. In diesem Arbeits-, Lern- und Sozialisationsfeld spiegeln sich allerdings auch die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Werte und Normen des jeweiligen Zeitgeistes wider. So macht beispielsweise auch die zunehmende Respekt- und Rücksichtslosigkeit vor den Schulstuben nicht halt. Die Gewaltbereitschaft nimmt offensichtlich zu. Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte werden zunehmend Opfer von Übergriffen, Schülerinnen und Schüler oft selbst zu TäterInnen. In Zeiten vermehrter Unsicherheit ist häufig nicht mehr so klar, wo die Grenzen zwischen Legalität und Illegalität liegen. In manch bedrohlichen Situationen kann somit auch die Frage von Bedeutung werden, ab wann und ob es sinnvoll und nützlich ist, sich in bestimmten Situationen Hilfe und Unterstützung von aussen zu holen.
Ziel unserer Homepage soll es sein, die eine oder andere diesbezügliche Frage zu beantworten, nützliche Informationen, Ideen und Hinweise zu vermitteln, um damit alle jene Personen zu unterstützen, die im Spannungsfeld von Schule und Gesellschaft tätig sind und dabei mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Zu folgenden Aspekten und Themen wollen wir deshalb gezielter Stellung nehmen |
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- | Zunächst wollen wir unsere Sichtweise über die Rolle der Schule in den Bereichen Sucht und Gewalt darlegen. |
- | Sodann sollen die Angebote der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft vorgestellt werden. |
- | Für den angemessenen Umgang der Schulen mit psychotropen Substanzen [PDF] haben wir einige hilfreiche Informationen bereitgestellt. |
- | Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird, ist die Frage, in welchen Fällen die Polizei und Jugendanwaltschaft eingeschaltet werden sollte. Hier nehmen wir Stellung. Anzeige erstatten Ja oder Nein |
- | Eine Übersicht über die regionalen Beratungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen im Kanton Baselland ermöglicht Interessierten einen direkten Kontakt zu kompetenten Fachpersonen. |
- | Im weiteren verweisen wir auf einige bereits publizierte Artikel der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft und anderer Fachpersonen in Baselland zum Thema Schule, Jugend und Gewalt. |
Justiz, Polizei auf der einen, Sozialarbeit und Schule auf der anderen Seite sind Bereiche unseres Gemeinwesens, die gelegentlich gewisse Berührungsängste haben. Mancherorts engagieren sich viele kompetente Fachpersonen, ohne dass sie ihre Bemühungen koordinieren. Genauso wie die Polizei und die Justiz auf die Zusammenarbeit mit den Schulen angewiesen ist, so ist in vielen Fällen auch die Schule auf die Unterstützung der anderen Seite angewiesen. Einen Polizeistaat allerdings wollen wir nicht. Im Gegenteil! Nicht jeder Konflikt gehört in den Bereich des Strafrechts. In vielen kleineren Fällen ist der Beizug von Polizei oder Jugendanwaltschaft nicht erforderlich. Direkte Gespräche zwischen den Betroffenen vermögen kleinere Konflikte schneller und nachhaltiger zu klären. Je nach Einschätzung ist eine klare Grenzziehung nicht immer einfach.
Unseres Erachtens empfiehlt sich grundsätzlich und in den meisten Fällen ein stufenweises Vorgehen. Schule und die Schulbehörden verfügen über vielfältige Möglichkeiten, kleinere Vorfälle mit ihren Mitteln zu regeln: etwa im direkten Gespräch mit den Jugendlichen und deren Eltern, mit schulinternen Strafen oder Disziplinarmassnahmen, mit dem Beizug von Fachstellen wie dem Schulpsychologischen Dienst, der Drogenberatung BL, dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, der Sozialberatungsstellen der Gemeinden oder der Vormundschaftsbehörde etc. Auch kleinere Sachbeschädigungen oder Entwendungen können (müssen aber nicht) intern geregelt werden. Stehen pädagogische oder familiäre Probleme im Vordergrund, sind Lösungen auf der zivilrechtlichen und nicht der strafrechtlichen Ebene anzustreben. Eine vorgängige telefonische Kontaktaufnahme mit den Fachpersonen der Jugendanwaltschaft ist allemal möglich und sinnvoll. Dabei ist wichtig zu wissen, dass ein Strafverfahren bei der Jugendanwaltschaft die Zukunft eines Jugendlichen keineswegs zerstört, denn in der Mehrzahl aller Fälle erfolgt kein Strafregistereintrag. Wesentlich mehr Probleme werden hervorgerufen, wenn die Behörden zu spät oder gar nicht eingeschaltet werden. Der überwiegende Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen hat lediglich einmal Kontakt zur Jugendanwaltschaft. Ihnen können erforderliche Hilfen meist rechtzeitig angeboten und ihnen gleichzeitig auch jene Grenzen gesetzt werden, die sie in ihrer Entwicklung unterstützen können. Die Erfahrung zeigt, dass ein transparentes Strafverfahren und eine angemessene Strafe hilfreiche Impulse geben kann, Fehlverhalten zu überprüfen und zu verändern!
Wichtig erscheint uns, dass die Schule in ihrem Aufgaben- und Einflussbereich zum Schutz der Schwächeren oder Stillen verbindliche Regelungen aufstellt. Gerade in den Bereichen Gewalt, Waffen und Drogen sind solche verbindliche Regelungen Pflicht. Sie müssen allerdings auch konsequent durchgesetzt werden. So ist eine Pausenaufsicht, die hin- und nicht weg schaut aus pädagogischen Gründen unerlässlich. Pausenaufsicht stört potentiell unangepasstes oder gewalttätiges Verhalten, womit schon ein Anfang gemacht ist. Kinder und Jugendliche nehmen sehr genau wahr, wie die Erwachsenenwelt reagiert. Unsere Haltung, unser (Nicht-)Reagieren hat Vorbildwirkung, ob dies nun passt oder nicht! Gerade Jugendliche in der Adoleszenz benötigen Orientierung und Verbindlichkeit. Fehlen solche Wegmarken und Verbindlichkeiten, kann sich die aufkeimende Orientierungs- und Perspektivenlosigkeit mancher Jugendlicher in Gewalt- und Suchtproblemen artikulieren.
Die Lehrkräfte und Schulen sind gefordert und tragen Verantwortung:
Es ist wichtig, dass unsere Schule lebendig bleibt. Wissensvermittlung ist etwas ganzheitliches und umfasst nicht nur das Schulwissen, sondern ist Lebensschulung schlechthin. Hier soll nicht nur Fachwissen, sondern auch soziale Verantwortung gelehrt und erprobt werden. Lernen muss gelernt werden, auch das Soziale. Schliesslich sind alle, Schule und Lehrkräfte - und nicht nur die SchülerInnen - für ein gutes oder schlechtes Schulhausklima verantwortlich.
Kinder und Jugendliche stellen auf ihrem Weg zum selbstverantwortlichen Leben an ihre Bezugspersonen hohe Anforderungen, deren Belastbarkeit phasenweise enorm strapaziert wird. Denn Pubertät ist Grenzüberschreitung - und ohne Grenzüberschreitung keine Pubertät. Das ist der faszinierend harte Alltag unzähliger ErzieherInnen! Hier kann der Austausch und das Gespräch mit anderen Personen - in der erweiterten Familie, in der Nachbarschaft, im Lehrerzimmer - sehr hilfreich sein: Nicht alles, was wir als ErzieherInnen oder Lehrkraft glauben, tun zu müssen, müssen wir alleine tun. Und weshalb nicht eine aussenstehende Fachperson beiziehen? Oder gar eine andere Sicht auf die Dinge wagen?
Die Jugendanwaltschaft hat - im Einzelfalle - den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen von Strafuntersuchungen die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Kinder und Jugendlichen abzuklären und dabei auch Berichte und Stellungnahmen aus dem Umfeld des Betroffenen einzuholen. Dabei sind insbesondere Informationen aus dem Schulbereich von besonderer Bedeutung. Die Lehrkräfte kennen die betroffenen Jugendlichen aufgrund ihrer regelmässigen Kontakte und können deshalb die Jugendanwaltschaft darin unterstützen, durch ihre Hinweise und Erfahrungen an Lösungen mitzuwirken. Andererseits verfügt die Jugendanwaltschaft ihrerseits über spezifische Erfahrung im Bereich jugendstrafrechtlicher Massnahmen und des delinquenten Verhaltens von Kindern und Jugendlichen, das wir unsererseits wieder Schulen und Lehrkräften zur Verfügung stellen können. Um im Einzelfalle zu bestmögliche Lösungen beitragen zu können, sind wir auf eine gute Kommunikation und tragfähige Kooperation mit den jeweils Beteiligten angewiesen.
Unser Angebot an die Schulen in Baselland
Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen oder VertreterInnen von Schulbehörden können sich bei Fragen oder Anliegen, die in irgend einer Form mit dem Jugendstrafrecht in Zusammenhang stehen, mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen sowohl telefonisch oder nach Voranmeldung auch persönlich zu Verfügung. Sie erreichen uns während der Bürozeiten. |
Wir helfen Ihnen weiter, indem wir Ihnen Kontakte zu spezifischen Fachstellen vermitteln. |
In den einzelnen Strafverfahren spielt die Zusammenarbeit zwischen der Schule und der Jugendanwaltschaft eine wichtige Rolle. Die Qualität dieser Zusammenarbeit ist von grosser Bedeutung für eine positive Entwicklung des betroffenen Jugendlichen. In vielen Fällen ist eine Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen, den Eltern, der Schule, der Jugendanwaltschaft, den Vormundschaftsbehörden und weiteren involvierten Stellen unerlässlich, etwa dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst KJPD, dem Psychiatrischen Dienst für Abhängigkeitserkrankungen (PDA), dem Schulpsychologischen Dienst SPD, oder den freipraktizierenden Psychiatern und Psychologen. Werden solche Bemühungen im Einzelfall zweckmässig vernetzt, sind mehrheitlich ermutigende Erfolge zu erzielen. |
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendanwaltschaft und die JugendsachbearbeiterInnen der Polizei Basel-Landschaft wirken nach Absprache und im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten an schulinternen Veranstaltungen mit. |
In den letzten Jahren wurden in Baselland 6 Stellen von polizeilichen Jugendsachbearbeitern geschaffen, die eng mit der Jugendanwaltschaft zusammenarbeiten. Die JugendsachbearbeiterInnen sind dezentral auf den Stützpunkten in Binningen, Reinach, Muttenz, Laufen, Liestal und Sissach stationiert. Sie sollen möglichst gut mit den regionalen und kommunalen Verhältnissen vor Ort vertraut werden. Neben Ermittlungsaufgaben haben die JugendsachbearbeiterInnen auch präventive Aufgaben. Oft sind sie die ersten Ansprechpartner für die Schulen. Die JugendsachbearbeiterInnen sind auf dem Wege, in "ihren" Gemeinden die Jugendszene selber und ihre wichtigsten Bezugspersonen (interessierte Lehrkräfte, Schulleitungen, SchulsozialarbeiterInnen, JugendhausleiterInnen, Sozialdienste etc.) kennen zu lernen um in Kooperation mit diesen Schlüsselpersonen möglichst frühzeitig auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können. Neben ihrer Hauptaufgabe, dem Ermitteln der Urheber von strafbaren Handlungen Jugendlicher, nehmen sie auch präventive Aufgaben wahr. Sie suchen - auch vor einer Deliktsbegehung - den direkten Kontakt zu Jugendgruppen - oder treten im Rahmen ihrer zeitlichen Kapazitäten auch direkt mit Schulklassen in Kontakt, wenn dies im Einzelfall und nach vorhergehender Absprache zweckmässig erscheint. |
Die Jugendanwaltschaft hat den gesetzlichen Auftrag, die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Kinder und Jugendlichen sorgfältig abzuklären und dabei auch Informationen und Berichte bei externen Stellen - also auch bei Schulen - einzuholen. |
Die Jugendanwaltschaft bietet jedes Jahr im Rahmen der Weiterbildung der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung Baselland spezifische Kurse an, welche interessierten Lehrkräften ermöglichen soll, sich aus erster Hand über die Tätigkeit der Jugendanwaltschaft informieren zu können. Ausserdem gestalten Mitarbeiter der Jugendanwaltschaft im freien Auftrag an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Soziale Arbeit, in den Fachbereichen Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelgesetz und Soziale Gruppenarbeit nach Absprache einzelne Unterrichtslektionen. |
>>> Präventionsangebote des Kantons Basel-Landschaft [PDF]
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