Wechsel-Kontrollschilder |
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Wechsel-Kontrollschilder (Art. 13 VVV)
Wechsel-Kontrollschilder werden auf Ersuchen des Fahrzeughalters nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen erteilt:
- Ein Wechselschild oder Wechselschilderpaar wird nur für Fahrzeuge desselben Halters und mit Standort im gleichen Kanton abgegeben. Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt, und die Verwendung von mehr als einem Wechselschild oder Wechselschilderpaar an einem Fahrzeug ist nicht gestattet; diese Einschränkungen gelten nicht für Arbeitsmotorwagen und Anhänger.
- Ein Wechselschild oder Wechselschilderpaar wird nur für Motorfahrzeuge unter sich und für Anhänger unter sich abgegeben; die Fahrzeuge müssen überdies gleichartige Kontrollschilder tragen können.
- Für jedes Fahrzeug, das mit Wechselschildern verwendet wird, ist ein separater Fahrzeugausweis auszustellen.
Verwendung (Art. 14 VVV)
Versicherung (Art. 15 VVV)
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