Schiesspflicht

> Kreiskommando || Schiesswesen

Schiesspflichtig sind:
alle Armeeangehörigen bis und mit Jahrgang 1978, welche vor 2012 die Rekrutenschule absolviert haben (Soldat, Gefreiter, Obergefreiter, Korporal, Wachtmeister, Oberwachtmeister, Leutnant und Oberleutnant).

Ausnahmen:

  • Armeeangehörige, welche die schriftliche Bestätigung für die Entlassung per 31.12.2012 erhalten haben, sind nicht mehr schiesspflichtig.
  • Subalternoffiziere (Lt und Oblt) können zwischen dem obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf der Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300 Meter am Verbliebenenkurs erfüllen.

Wie lange dauert die Schiesspflicht ?
Die Schiesspflicht dauert maximal bis zum 34. Altersjahr. Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Entlassungen 2012: 1978, sowie 1979 - 1982 sofern die Dienstpflicht erfüllt ist.


Wo erfülle ich die obligatorische Bundesübung ?
In einem anerkannten Schiessverein oder unter Schiessdaten.


Wo erhalte ich die Schiessdaten?
Sie sind verpflichtet sich selbst, auf Ihrer Gemeinde oder bei einem Schützenverein, zu informieren wann und wo Sie das Obligatorische bis Ende August absolvieren können.
Die obligatorischen Schiessdaten im Kanton Basellandschaft sind teilweise auch auf der Homepage unter Obligatorische Schiessdaten abrufbar.


Was mache ich, wenn ich das Obligatorische nicht bis zum 31. August erfüllt habe?
Sie haben dann nur noch die Möglichkeit das Obligatorische am Nachschiesskurs zu erfüllen.
Augebot Nachschiesskurs 2011
Die neuen Termine werden erst im September 2012 aufgeschaltet.


Erhalte ich für den Nachschiesskurs einen Marschbefehl?
Nein. Sie müssen sich auf der Gemeindeverwaltung oder beim öffentlichen Aushang über die Zeit und den Ort des Nachschiesskurses informieren. Sie werden nicht durch eine Behörde an den Nachschiesskurs erinnert.


Wo finde ich die Hinweise zur Erfüllung der Schiesspflicht?
Schiesspflicht
Merkblatt für das Schiessen ausser Dienst
Schiesswesen ausser Dienst (VBS)


Kann man das Obligatorische im WK absolvieren?
Nein. Die Möglichkeit das Obligatorische in einer Dienstleistung (WK) zu erledigen besteht nicht und ist untersagt.


Was nehme ich zur Erfüllung der Schiesspflicht mit ?
Dienstbüchlein, Schiessbüchlein oder Militärischer Leistungsausweis, persönliche schriftliche Aufforderung (Strichcode), persönliche Waffe (Sturmgewehr oder Pistole), Putzzeugs und Gehörschutz.


Muss ich schiessen, wenn ich keine Aufforderung (Strichcode) erhalten habe?
Ja, Sie sind trotzdem schiesspflichtig. Nehmen sie alle oben erwähnten Gegenstände in den Schiessstand mit. Der Schützenverein erstellt Ihnen ein neutrales Standblatt.


Was geschieht, wenn man die Schiesspflicht nicht absolviert ?
Das Versäumnis wird durch uns geahndet. Dabei unterscheiden wir zwischen einer disziplinarischen Bestrafung (Geldbusse / Arrest) oder einem militärgerichtlichen Verfahren.



 

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