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Merkblatt für Scheidungsmeldungen bei hinterlegtem Ehe- und Erbvertrag
Als Ehegatten haben Sie einen Ehe- und Erbvertrag beim Notariat abgeschlossen und diesen bei der Bezirksschreiberei an Ihrem ehelichen Wohnort hinterlegt. Ehegatten, die keinen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen haben, sind durch dieses Merkblatt nicht betroffen.
Mit der Scheidung ist Ihr Ehe- und Erbvertrag hinfällig geworden, und zwar aus folgenden Gründen: die güterrechtlichen Ansprüche werden unter den Ehegatten im Rahmen des Scheidungsverfahrens geregelt und Erbansprüche bestehen unter geschiedenen Ehegatten keine mehr. Deshalb verlieren Ehe- und Erbverträge nach der rechtskräftigen Scheidung ihre Gültigkeit.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten die Bezirksschreibereien, welche die Ehe- und Erbverträge aufbewahren, von den Gerichten keine Scheidungsmeldungen mehr.
Wir bitten Sie daher, mit dem untenstehenden Talon bei der Bezirksschreiberei, bei der Sie den Ehe- und Erbvertrag hinterlegt haben (in der Regel am letzten ehelichen Wohnort), die Scheidung mitzuteilen. Damit schaffen Sie Klarheit für die spätere Erbfolge und verhindern, dass gegenstandslose Ehe- und Erbverträge im Erbfall eröffnet werden, was zu unnötigen Umtrieben und Schwierigkeiten führen kann. Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Talon betreffend Scheidungsmeldung an die Bezirksschreiberei Ihres letzten ehelichen Wohnortes, die Ihren Ehe- und Erbvertrag aufbewahrt. |
Name und Vorname der Ehegatten: |
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Letzter ehelicher Wohnort / Adresse: |
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Datum des Ehe- und Erbvertrages (sofern bekannt): |
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Datum der rechtskräftigen Scheidung: |
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Ort, Datum |
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Unterschrift beider Ehegatten |
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