Politisches Glossar - S


> Glossar A-Z

 

Schriftliche Anfragen
Ratsmitglieder, Kommissionen und Fraktionen können dem Regierungsrat schriftliche Anfragen aus dem Bereich der kantonalen Politik unterbreiten. Der Regierungsrat beantwortet die Anfragen innert drei Monaten schriftlich. Schriftliche Anfragen werden vom Ratsplenum nicht behandelt.
Nähere Angaben im Landratsgesetz (SGS 131, § 41).

 


 

Systematische Gesetzessammlung (SGS)
vgl. Chronologische Gesetzessammlung