Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA

Wie erhalte ich den mir im Jahr 2011 belasteten Steuerrückbehalt auf Dividenden und Zinsen aus USA-Titeln, die in der Schweiz gehandelt werden, rückerstattet?


a.
Wenn ich meinen
Wohnsitz per 31.12.2011 im Kanton Basel-Landschaft hatte, kann ich einen entsprechenden Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA als Ergänzungsblatt USA zum Wertschriftenverzeichnis 2011 zusammen mit dem regulären Verrechnungs- oder Rückerstattungsantrag des Wertschriftenverzeichnisses und einem allfälligen Antrag DA-1 (s. Antrag auf pauschale Steueranrechnung für ausländische Dividenden und Zinsen für natürliche Personen) bei der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft bzw. bei dem für mich zuständigen Gemeindesteueramt einreichen.


Die 2011 zurückbehaltenen USA-Steuerrückbehalt-Beträge kann ich mit dem und Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA zusammen mit dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2011 - Rückerstattungsantrag mit Fälligkeiten 2011 geltend machen. Das gleiche gilt auch, wenn ich meine Steuererklärung über "EasyTax" einreichen will.


Die Rückerstattung erfolgt wie bei der Verrechnungssteuer in Form der Verrechnung mit der Staatssteuer 2011:


-

Der 2011 erhobene zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird mit der geschuldeten Staatssteuer 2012 verrechnet. Die Rückerstattung (Verrechnung) erfolgt mit der definitiven Veranlagung des Steuerjahres 2012, das heisst in der Regel im Verlaufe des Jahres 2013.

-

Mit den geschuldeten Staatssteuern 2011 wird der 2010 erhobene Steuerrückbehalt USA verrechnet.

-

Bei Beendigung der Steuerpflicht wegen Wegzugs ins Ausland oder bei Todesfall ist für die Rückerstattung des im laufenden Jahr bis zum Austritt aus der Steuerpflicht belasteten Steuerrückbehaltes USA der Kanton des letzten Wohnsitzes, d.h. in der Regel der Kanton Basel-Landschaft zuständig.


 

b.
Wenn ich meinen
Wohnsitz per 31.12.2011 nicht im Kanton Basel-Landschaft hatte, ist für die Rückerstattung des mir 2011 belasteten Steuerrückbehaltes der Kanton zuständig, in dem ich am 31.12.2011 wohnhaft war.

Wenn ich somit im Laufe des Jahres 2011 den Kanton Basel-Landschaft verlassen und in einem anderen Kanton oder bei mehrmaligem Wohnsitzwechsel in der Schweiz in verschiedenen Kantonen Wohnsitz genommen habe, habe ich meinen Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA (in der Regel zusammen mit der entsprechenden Steuererklärung) bei demjenigen Kanton einzureichen, wo ich am 31. Dezember 2011 meinen Wohnsitz hatte.


Bei Beendigung der Steuerpflicht wegen Wegzugs ins Ausland oder bei Todesfall ist für die Rückerstattung des im laufenden Jahr bis zum Austritt aus der Steuerpflicht belasteten Steuerrückbehaltes der Kanton des letzten Wohnsitzes zuständig.



 

c.
Weitere Erläuterungen - wie z.B. darüber, was ich beim Ausfüllen des Antragsformulars beachten muss - finde ich jeweils auf der Vorderseite des Formulars Ergänzungsblatt USA zum Wertschriftenverzeichnis.

 

 

Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA in Erbfällen


 

Wie kann der zusätzliche Steuerrückbehalt USA in Erbfällen zurückgefordert werden?

Sobald an einem Nachlass im Kanton Basel-Landschaft zwei oder mehr Erben oder Erbinnen beteiligt sind, ist für die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA ein Ergänzungsblatt USA zum Erbenantrag S-167 (Formular R-US 167 post) [PDF] zu verwenden. Mit diesem Antrag kann die Erbengemeinschaft durch den Erbenvertreter oder die Erbenvertreterin gemeinsam den zusätzlichen Steuerrückbehalt USA auf Leistungen, die zwischen dem Todestag des Erblassers oder der Erblasserin und dem Tag der Erbteilung fällig geworden sind, geltend machen.


Hinweise:


Der Anspruch auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalt USA steht jedem Erben oder Nutzungsberechtigten zu, der persönlich die Voraussetzung zur Rückforderung erfüllt (Recht zur Nutzung, inländischer Wohnsitz oder Aufenthalt, erfüllte Deklarationspflicht). Der Anspruch jedes Erben bemisst sich nach seiner Quote an der Erbschaft.


Ein Alleinerbe hat seinen allfälligen Anspruch aus dem Nachlass mit seinem eigenen Rückerstattungsantrag im Wertschriftenverzeichnis geltend zu machen. Die für ihn zuständige Veranlagungsbehörde und die kantonale Steuerverwaltung in Liestal (Verrechnungssteuer in Erbfällen) erteilen gerne weitere Auskünfte.


Der Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA in Erbfällen ist bei der Steuerverwaltung desjenigen Kantons einzureichen, in dem der Erblasser oder die Erblasserin den letzten Wohnsitz hatte.


Im übrigen kann ein ergänzendes Formular S-167.1 post mit ausführlichen Erläuterungen beim Wohnsitzkanton der verstorbenen Person angefordert werden.


Gemäss Artikel 32 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer kann im Jahre 2012 nur der auf den Fälligkeiten 2009, 2010, 2011 und die im laufenden Jahr 2012 zwischen dem Todestag des Erblassers und dem Erbteilungstag effektiv erhobene zusätzliche Steuerrückbehalt USA zurück gefordert werden.



 

Back to Top