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Mitwirkungsverfahren Revision Ortsplanung Gelterkinden (ROG) Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend der Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanungen durchgeführt. Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die - soweit sie der Sache dienen - zu berücksichtigen sind. Die Mitwirkungsauflage dauert vom 24. Januar 2012 bis 16. März 2012. Die Unterlagen können während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung an der Marktgasse 8 eingesehen werden. Auskünfte erteilt Herr Pascal Bürgin, Leiter Bauabteilung, 061 985 22 55. Am 31. Januar 2012 findet um 20.15 Uhr im Gemeindesaal an der Marktgasse 8 eine öffentliche Orientierungsversammlung zur Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanungen statt. Stellungnahmen und Vorschläge sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist einzureichen an: Gemeinderat, Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden. Gemeinderat Gelterkinden Unterlagen: Back to Top |