Rechtsgrundlagen - Übersicht


> Lufthygieneamt || Stichworte || Bewilligungen / Kontrollen

 

Sie finden hier eine Zusammenstellung der für die Luftreinhaltung und den Schutz vor nichtionisierender Strahlung massgebenden Gesetze und Verordnungen. Diese Normen sind die Arbeitsgrundlage für die Aufgaben des Lufthygieneamts.

 

Umweltschutz / Umweltverträglichkeit
Die Umweltschutzgesetze des Bundes und der Kantone geben generelle Vorgaben zur Begrenzung der Umweltbelastung.

 

Luftreinhaltung
Sie finden hier die allgemeinen Luftreinhaltevorschriften des Bundes und der Kantone BS und BL (inkl. Regelungen zu Lenkungsabgaben).
Von diesen Regelungen ausgenommen sind:
Innenraum-Belastungen: Damit befassen sich das Umweltschutzlabor BL, Beratungsdienst: umweltberatungbl.ch und das Kantonslabor BS
Luftbelastungen am Arbeitsplatz: Sie werden im Rahmen der allg.Arbeitshygiene von der SUVA bzw. dem KIGA BL / Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) BS behandelt.

 

Schutz vor Nichtionisierender Strahlung
Lesen Sie hier, wie die Belastung durch nichtionisierende Strahlung, beispielsweise von Mobilfunkantennen, begrenzt ist.

 

Klimaschutz
Zum Klimaschutz hat der Bund in Ausführung des Kyoto-Protokolls das CO2-Gesetz erlassen.

 

Schutz der Ozonschicht
Basierend auf dem Montrealer Protokoll schränkt die Schweiz den Gebrauch ozonschichtgefährdender Stoffe ein.

 

Weiterführende Infos
Umweltrecht-Sammlungen


 

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