Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten |
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Luftfahrt ist Bundessache
Der Bund hat im Bereich der Luftfahrt eine umfassende Gesetzgebungskompetenz. Diese hat er weitgehend ausgeschöpft. Für praktisch alle innerschweizerischen Aufgaben (Entscheide zur Flughafeninfrastruktur, Bewilligungen, Betriebskonzessionen und -reglemente, Unfalluntersuchung etc.) hat er Regeln erlassen.
Sonderfall EuroAirport
Der EuroAirport ist ein Sonderfall. Er ganz liegt auf französischem Territorium. Rechtliche Grundlage für den EuroAirport ist der französisch-schweizerische Staatsvertrag aus dem Jahr 1949. Daher kommt Schweizer Recht nur dann zur Anwendung, wenn der Staatsvertrag dies so vorsieht.
Link: Staatsvertrag zum Flughafen Basel-Mulhouse
Verhältnis zwischen BL und dem EuroAirport
Der Staatsvertrag zum Flughafen Basel-Mulhouse gibt den Rahmen für den EuroAirport vor. Innerhalb der Schweiz haben der Bund und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Regeln über die Zusammenarbeit vereinbart.
Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bund, Basel-Stadt und Basel-Landschaft