Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten


> Luftverkehr und EuroAirport

 

Luftfahrt ist Bundessache
Der Bund hat im Bereich der Luftfahrt eine umfassende Gesetzgebungskompetenz. Diese hat er weitgehend ausgeschöpft. Für praktisch alle innerschweizerischen Aufgaben (Entscheide zur Flughafeninfrastruktur, Bewilligungen, Betriebskonzessionen und -reglemente, Unfalluntersuchung etc.) hat er Regeln erlassen.

 

Sonderfall EuroAirport
Der EuroAirport ist ein Sonderfall. Er ganz liegt auf französischem Territorium. Rechtliche Grundlage für den EuroAirport ist der französisch-schweizerische Staatsvertrag aus dem Jahr 1949. Daher kommt Schweizer Recht nur dann zur Anwendung, wenn der Staatsvertrag dies so vorsieht.
Link: Staatsvertrag zum Flughafen Basel-Mulhouse


Verhältnis zwischen BL und dem EuroAirport
Der Staatsvertrag zum Flughafen Basel-Mulhouse gibt den Rahmen für den EuroAirport vor. Innerhalb der Schweiz haben der Bund und die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Regeln über die Zusammenarbeit vereinbart.
Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bund, Basel-Stadt und Basel-Landschaft


Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.