Von Amtes wegen erfolgt die Publikation in der Rubrik "Bestattungsanzeigen" in der Basler Zeitung und in der Basellandschaftlichen Zeitung. Ebenso erscheinen die Anzeigen auch im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinden.
Die Bestattungsanzeigen werden nach Wunsch der verstorbenen Person und/oder der Hinterbliebenen publiziert. Auf Wunsch der Angehörigen kann auf die Bekanntmachung verzichtet werden.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- | Anzeige mit Angabe der Abdankungs- und Bestattungszeit. |
- | Anzeige "Bestattung im engsten Familien-/Freundeskreis" mit oder ohne Angabe der Abdankungs- oder Bestattungszeit. |
- | Stille Bestattung. Hier wird keine Zeit angegeben. |
- | Wurde bestattet. Diese Publikation erscheint am Tag nach der Bestattung. |
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Möchten Sie eine Todesanzeige in der Tageszeitung erscheinen lassen? Leidzirkulare oder später Danksagungen drucken lassen? Jedes Bestattungsunternehmen wird Ihnen behilflich sein und Ihnen innert kürzester Frist die Drucksachen liefern.
Ein Adressenverzeichnis von Freunden, Freundinnen und Bekannten sowie Institutionen oder Vereinen, die bei einem Todesfall zu benachrichtigen sind, kann zu Lebzeiten erstellt werden.